Ratgeber

Unseriöse Aktienangebote Verbraucherschützer warnen vor Betrug

Kein seriöser Anbieter von Finanzdienstleistungen wird unaufgefordert telefonisch Kontakt aufnehmen.

Kein seriöser Anbieter von Finanzdienstleistungen wird unaufgefordert telefonisch Kontakt aufnehmen.

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Immer wieder locken Betrüger unter dem Deckmantel populärer Firmennamen zum Aktienkauf. Nach der Geldüberweisung tauchen die Aktien im Verbraucher-Depot jedoch nie auf.

Verbraucherschützer warnen vor einer Betrugsmasche mit angeblichen Aktienkäufen. Betrüger lockten demnach Anleger mit bekannten Unternehmensnamen zum Kauf von Wertpapieren, wie die Marktwächter der Verbraucherzentrale Hessen mitteilen. Dabei wird der Aktienhandel aber offensichtlich nur vorgetäuscht. Verbraucher werden schlicht betrogen.

Nach Überweisung des Geldes - meist auf ein Konto im Ausland - seien jedoch nie Aktien im Depot der betroffenen Verbraucher aufgetaucht. Das Geld war weg. In jüngerer Zeit seien dazu Verbraucherbeschwerden aus sieben Bundesländern eingegangen.

"Diese Maschen sind uns bekannt. Ob vielversprechender Handel mit Kryptowährungen, binären Optionen oder Fremdwährungen – es gibt Anbieter, die – wenn das Geld erst einmal überwiesen ist – nicht mehr zu erreichen sind. Sitzen Anbieter im Ausland, ist es sowieso schwer, seine Rechte durchzusetzen. Vor einem Kauf sollte man deshalb in jedem Fall die Seriosität des Anbieters überprüfen und sich keinesfalls unter Zeitdruck setzen lassen", warnt Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen.

Zudem sollte das Geld nie bei einer Firma oder Institution angelegt werden, die sich unaufgefordert telefonisch gemeldet hat. Kein seriöser Anbieter von Finanzdienstleistungen wird unaufgefordert telefonisch Kontakt aufnehmen. Das ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich nicht zulässig.

Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden und die Europäische Aufsichtsbehörde ESMA warnen auf ihren Internetseiten vor Anbietern, die bereits auffällig wurden. Verbraucher können sich so auch bei der Aufsicht des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz hat, informieren.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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