Ratgeber

Riskante Beteiligung Geschlossene Fonds können gefährlich sein

Ein Flugzeug besitzen - oder ein Schiff? Das ist durchaus auch für kleinere Geldbeutel drin. Denn über geschlossene Fonds können sich Anleger an entsprechenden Investitionen beteiligen. Das hat aber seine Tücken.

Wohin mit meinem Geld? Diese Frage stellen sich viele Anleger. Und in Zeiten der Zinsflaute schauen sich manche auch nach riskanteren Produkten um - dazu gehören geschlossene Fonds. Geld zum Anlegen ist in Deutschland durchaus vorhanden: Das Vermögen der privaten Haushalte ist in der Zeit vom zweiten bis zum dritten Quartal 2017 um 1,2 Prozent gestiegen - auf den Rekordwert von 5,779 Billionen Euro. Das hat die Deutsche Bundesbank ermittelt. Bis Ende 2017 könnte das Geldvermögen Schätzungen zufolge auf etwa sechs Billionen (6000 Milliarden) Euro gestiegen sein.

Einen großen Teil davon verwaltet die deutsche Fondsbranche. Immerhin über 1 Billion Euro steckte Ende November 2017 in offenen Publikumsfonds, also zum Beispiel Aktien-, Renten oder Mischfonds, erklärt der Fondsverband BVI. Wer sich die Statistik ein wenig genauer anschaut, stellt fest, dass fast 6 Milliarden Euro in geschlossenen Publikums- und Spezialfonds liegen.

Anleger erhält aktuellen Gegenwert seines Anteils

Geschlossenen Fonds: Die Bafin prüft nicht, ob das Geschäftsmodell funktioniert, sondern in der Regel lediglich, ob der Prospekt die formalen Anforderungen erfüllt.

Geschlossenen Fonds: Die Bafin prüft nicht, ob das Geschäftsmodell funktioniert, sondern in der Regel lediglich, ob der Prospekt die formalen Anforderungen erfüllt.

(Foto: Stiftung Warentest)

Geschlossene Fonds investieren laut BVI in der Regel in Sachwerte wie beispielsweise Immobilien und Flugzeuge oder in Unternehmensbeteiligungen. Die Fondsgesellschaft gibt nur für eine begrenzte Zeit und oft auch nur für einen begrenzten Gesamtbetrag Fondsanteile aus. Sind alle Anteile verkauft, wird das Geld entsprechend den Vorgaben investiert.

Das Kapital der Anleger bleibt grundsätzlich im Fonds, bis die vereinbarte Laufzeit endet - daher der Name geschlossener Fonds, erklärt der BVI. Danach wird der Fonds abgewickelt, seine Anlagen wieder verkauft, und der Anleger erhält den aktuellen Gegenwert seines Anteils.

Nach Angaben der Ratingagentur Scope wurden 2017 mehr dieser geschlossenen Publikumsfonds emittiert als 2016. Insgesamt wurden demnach 29 entsprechende Produkte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zum Vertrieb zugelassen - 3 mehr als 2016. Die überwiegende Mehrheit dieser Fonds, nämlich 21, investiert das Geld in Immobilien. Andere Anlageklassen wie Flugzeuge, erneuerbare Energien oder Infrastruktur führen laut Scope derzeit hingegen eher ein Nischendasein.

Zwar richten sich geschlossene Fonds in der Regel vor allem an institutionelle Anleger. Doch auch Kleinanleger investieren immer wieder Vermögen in diese Produkte. Angesichts des großen Sicherheitsbedürfnisses vieler Anleger eigentlich ein Widerspruch, denn geschlossene Fonds sind mit besonderen Risiken verbunden. "Mit ihrer Beteiligung werden Anleger eigentlich zum Unternehmer", erklärt Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. "Dessen muss man sich bewusst sein."

Finanzberatern nicht blind vertrauen

Das Problem: Geht etwas schief, haben Anleger häufig das Nachsehen. Im Pleitefall werden oft erst die Ansprüche der anderen Gläubiger bedient, bevor die Anleger an die Reihe kommen. Das Argument, dass es sich bei einem geschlossenen Fonds um einen Sachwert handelt, greift an dieser Stelle allzu häufig nicht: "Die Anlageobjekte werden zum Teil auch mit Fremdkrediten finanziert, die dann erst einmal abgelöst werden müssen", sagt Feck.

Auch Mitspracherechte haben Anleger bei geschäftlichen Schwierigkeiten nicht unbedingt, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zeigt (Az.: I-6 U 225/16), über das das Wirtschaftsmagazin "Capital" (Ausgabe 2/2018) berichtet. In dem Fall ging es um einen geschlossenen Fonds, der ein Hotel besaß.

Im Laufe der Zeit häufte der Fonds Schulden in Höhe von gut 13 Millionen Euro an. Die Fondsgesellschaft wollte das Hotel für diesen Betrag an einen Investor verkaufen, um eine Insolvenz abzuwenden. Dem Verkauf hätten 75 Prozent der Anleger zustimmen müssen, es waren aber nur 48 Prozent. Die Fondsgesellschaft verkaufte das Hotel dennoch.

Die Klage eines Anlegers blieb erfolglos. Nach Ansicht des Gerichts war es rechtens, die Nein-Stimmen der Eigner zu Ja-Stimmen umzuwidmen. Denn der Verkauf sei alternativlos gewesen. Angesichts der Schwierigkeiten hätten die Anleger eine Treuepflicht gehabt, um die Insolvenz zu verhindern. Die Nein-Stimmen seien pflichtwidrig abgegeben und dürften zu Ja-Stimmen umdeklariert werden.

Anleger sollten daher Finanzberatern nicht blind vertrauen, wenn diese ihnen geschlossene Fonds anbieten, empfiehlt Feck. "Die wichtigste Frage, die Sie beantworten müssen: Verstehen Sie das Investment?", erklärt der Jurist. Misstrauisch sollten auch hohe Renditen machen. Denn das sei oft ein Ausdruck von großem Risiko. "Lesen Sie den Prospekt aufmerksam und kritisch."

Auch von einem "Bafin geprüften Prospekt", mit dem Finanzberater mitunter werben, sollten Anleger sich nicht täuschen lassen. "Das ist kein Freibrief", erklärt der Kapitalrechts-Experte. Denn die Bafin prüft nicht, ob das Geschäftsmodell funktioniert, sondern in der Regel lediglich, ob der Prospekt die formalen Anforderungen erfüllt.

Quelle: ntv.de, Falk Zielke, dpa

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