Politik

Superreiche sollen zahlen Fünf Gründe gegen die Vermögenssteuer

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Die Grünen wollen die Vermögenssteuer wieder einführen. Wahlkampfwirksam nennen sie diese Reichensteuer. Tatsächlich würde eine Vermögenssteuer vor allem den Mittelstand treffen.

Die Grünen wollen erneut mit einem Steuerthema in den Bundestagswahlkampf im kommenden Jahr ziehen. Dieses Mal ist die Wiedereinführung der Vermögenssteuer an der Reihe. Noch sind die Forderungen wenig konkret: Nach den Vorstellungen der Grünen soll die Superreichen-Steuer aber auf jeden Fall verfassungsfest, ergiebig und umsetzbar sein und der sozialen Spaltung entgegenwirken. Genau an diesen und weiteren Punkten darf jedoch nachdrücklich gezweifelt werden. Fünf Gründe, die gegen eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer sprechen:

1) Verfassungswidrig

Eine Vermögenssteuer droht gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Denn praktisch ist es kaum möglich, Geld- und Sachvermögen einheitlich zu bewerten. Auf jeden Fall wäre dies mit einem extrem hohen Bürokratieaufwand verbunden. Der Streit um die Erbschaftssteuer hat bereits gezeigt, wie schwierig es ist, vor allem Immobilien und Unternehmen zu bewerten. Genau das wäre jedoch Voraussetzung dafür, dass eine Vermögenssteuer verfassungskonform wäre.

2) Kaum ergiebig

Dr. Michael Bormann.

Dr. Michael Bormann.

Obwohl die Pläne noch weitgehend unkonkret sind, rechnen die Grünen mit einem Steueraufkommen von sechs bis zehn Milliarden Euro pro Jahr. Das darf bezweifelt werden. Zum einen steht den möglichen Einnahmen ein extrem hoher Bürokratieaufwand für die Erhebung gegenüber. Durch die damit verbundenen Kosten dürfte dem Staat netto ein deutlich kleinerer Betrag als die erhofften sechs bis zehn Milliarden Euro zufließen. Zum anderen wäre zu befürchten, dass Unternehmer ihren Firmensitz ins Ausland verlegen, um so der zusätzlichen Abgabe zu entgehen. Denn eine Vermögenssteuer träfe auch alle Personengesellschaften, also den deutschen Mittelstand. Eine Flucht ins Ausland würde in Deutschland nicht nur Steuern, sondern auch Arbeitsplätze kosten.

3) Schwer umsetzbar

Seit 1997 wird die Vermögenssteuer nicht mehr erhoben. Zwei Jahre zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Abgabe als verfassungswidrig erklärt. Grund war die ungleiche Bewertung der verschiedenen Vermögensklassen. Die einheitliche Bewertung von Geld- und Sachvermögen ist jedoch – wie bereits erwähnt – ein nur schwer lösbarer Knackpunkt. Die Problematik wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die Bewertung nicht nur einmal, wie bei der Erbschaftssteuer, anfiele, sondern jedes Jahr.

4) Sozial ungerecht

Nach den Aussagen der Grünen soll die Vermögensteuer ausschließlich die Superreichen treffen. Dazu zählt auch das Gros der Personengesellschaften, also vor allem kleinere und mittelgroße Betriebe. Da es sich nicht um eine einkommensabhängige Abgabe, sondern um eine Substanzsteuer handelt, fällt eine Vermögensteuer auch in einer Rezession an. Die Firmen müssen also selbst dann die Vermögensteuer zahlen, wenn sie keine Gewinne erzielen oder – noch ungünstiger – sogar dann, wenn sie sowieso schon rote Zahlen schreiben. Im schlimmsten Fall kann das zur Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenz führen. Ist das tatsächlich sozial gerecht?

5) Gar nicht nötig

Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden werden in diesem Jahr voraussichtlich auf den Rekordwert von fast 700 Milliarden Euro steigen. In den kommenden Jahren wird das Aufkommen nach den aktuellen Schätzungen noch weiter zulegen. Der Staat nimmt also so viel Geld ein wie nie zuvor. Was es braucht, sind nicht zusätzliche Steuern, sondern eine nur halbwegs funktionierende Ausgabendisziplin, an der es leider weiterhin mangelt. Der Bund schafft dieses Jahr nur deshalb einen ausgeglichenen Haushalt, weil die Steuern auf Rekordniveau fließen, nicht weil er spart.

Dr. Michael Bormann ist Steuerexperte und Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner

Quelle: ntv.de

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