Wirtschaft

Bargeldverbot beim Finanzamt? Ein Selbstversuch - Teil 2

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(Foto: picture alliance / dpa)

In letzter Zeit wurde lebhaft über ein mögliches Bargeldverbot diskutiert. Faktisch gibt es ein solches Verbot an vielen Stellen aber schon, meint n-tv Moderator Raimund Brichta. Deshalb hat er einen Selbstversuch gestartet. Hier Teil 2 seiner Erlebnisse.

n-tv-Börsenmoderator Raimund Brichta ist neugierig: Wird der Fiskus Bares annehmen?

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Zur Erinnerung: Eine freundliche Sparkassen-Mitarbeiterin hatte mir am Telefon angeboten, "ausnahmsweise und einmalig" auf die Bareinzahlungsgebühr zu verzichten, wenn ich meine Steuer unbedingt in bar auf das Konto des Finanzamts einzahlen wolle. Gespannt begebe ich mich deshalb später in die örtliche Sparkassen-Filiale, um dort meiner Steuerzahlerpflicht nachzukommen.

Als ich mein Anliegen vorbringe, will mir der Mitarbeiter am Tresen eine Plastikkarte in die Hand drücken. Ich solle sie in den Geldautomaten stecken, sagt er. Danach müsse ich die Hinweise auf dem Bildschirm abwarten und anschließend das Geld in die Maschine hineinschieben. Er schaut allerdings etwas verdutzt, als ich ihn frage, ob der Automat auch Wechselgeld herausgebe, damit ich den im Steuerbescheid genannten Betrag auf den Cent genau zahlen könne. Als ich dann noch vorbringe, dass mir seine Kollegin von der Kommunalkundenbetreuung versprochen habe, ich dürfe ausnahmsweise gebührenfrei einzahlen, lässt er die Plastikkarte wieder hinterm Tresen verschwinden. Ich scheine ein schwererer Fall zu sein.

Er ruft deshalb einen Kollegen, der - wie sich später herausstellt - Kassierer ist. Nachdem ich auch ihm mein Sprüchlein aufgesagt habe, bittet er mich zu warten, da er sich erkundigen müsse, und verschwindet anschließend wieder in seinem Büro.

Ich stehe immer noch am Tresen, bis mich der dahinter stehende Kollege fragt, ob ich nicht Platz nehmen wolle. Dankend nehme ich sein Angebot an. Ein ebenfalls angebotenes Glas Wasser lehne ich aber ab und vertiefe mich stattdessen in das ausliegende Sparkassen-Magazin, das mir "guten Rat in allen Finanzfragen" verspricht.

Tatsächlich kommt dieser Rat einige Minuten später in Gestalt des Kassierers zurück: Das, was ich vorhabe, sei eine "Barüberweisung", belehrt er mich und erklärt weiter, bei einer solchen sei es möglich, meinen Namen und den Verwendungszweck komplett an den Empfänger weiterzugeben. "Prima", sage ich, "das ist genau das, was ich will", und greife schon nach dem Geldscheinbündel, das ich dabei habe.

Zu früh, wie sich herausstellt. Denn der Kassierer fährt fort: "Leider ist das nur bis zu einem Höchstbetrag von eintausend Euro möglich". Ich rechne schnell nach und erwidere: "Okay, dann mache ich das mehrmals hintereinander, dann passt es. "

"Geht leider nicht - wegen des Geldwäschegesetzes."

"Hmm ... und was machen wir jetzt?"

"Sie könnten stattdessen auch eine 'Bareinzahlung' machen. Bei dieser dürfen die Beträge höher sein."

"Was ist der Unterschied zur Barüberweisung?"

"Ganz einfach: Eine Barüberweisung funktioniert wie eine normale Überweisung -  mit Absendername und Verwendungszweck. Nur, dass sie das Geld eben bar einzahlen."

"Allerdings nur, solange der Betrag nicht höher als eintausend Euro ist?"

 "Richtig."

"Und was ist nun eine Bareinzahlung?"

"Wenn sie die aufs Konto des Finanzamts machen, zahlen sie sozusagen im Auftrag von denen auf dene ihr Konto ein." Seine Belehrung gleitet gerade ins Hessische ab, aber ich verstehe ihn trotzdem.

Dann fährt er wieder auf Hochdeutsch fort: "Der Vorteil ist, dass sie auf  diese Weise höhere Beträge einzahlen können. Der Nachteil ist aber, dass ich in diesem Fall bestenfalls ihre Steuernummer als Verwendungszweck einpflegen kann. Ihr Name und weitere Angaben sind nicht möglich."

"Okay, bekomme ich aber zumindest einen Beleg, auf dem meine Steuernummer steht und die Summe, die ich eingezahlt habe?"

"Ja, sie kriegen einen Beleg, aber die Steuernummer steht da nicht drauf. Dafür ist auf diesem Formular kein Platz."

"Könnten sie die Nummer nicht ausnahmsweise zusätzlich draufschreiben?"

"Leider nein, das ist dort nicht vorgesehen", entgegnet er und macht dabei nicht den Eindruck, als ob er in diesem Punkt mit sich reden ließe.

Ich denke mir, solange die Steuernummer ans Finanzamt übermittelt wird, soll es mir recht sein, und willige ein - zumal mein Steuerbescheid bald fällig wird und ich auf keinen Fall säumig werden möchte.

Nachdem wir das geklärt haben, öffnet er mir die Tür zum Kassenhäuschen. Ich blättere die Scheine hin und er lässt sie durch die Zählmaschine sausen. Dann diktiere ich ihm meine Steuernummer, die er in seinen Computer eingibt. Danach muss ich noch einen Beleg unterschreiben - fertig.

Am Ende gibt er mir noch einen Durchschlag mit der Überschrift  "Empfangsbescheinigung" - darunter stehen das Finanzamt mit seiner Kontonummer, der Betrag, das Datum und meine Unterschrift. Mehr nicht. Ein bisschen mulmig ist mir schon, als ich lediglich mit diesem Zettel in der Tasche die Filiale verlasse. Wird das Finanzamt meine Zahlung richtig zuordnen können? Schaun wir mal, wie's weitergeht. (Fortsetzung folgt.)

Was halten sie von meinem Experiment? Diskutieren sie mit mir darüber hier:

https://www.diewahrheituebergeld.de/bargeldverbot-beim-finanzamt-teil-2/

Quelle: ntv.de

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