Ratgeber

Mehr Rendite für Sparer? Die Betriebsrente wird reformiert

Für Millionen Beschäftigte ist die Betriebsrente ein willkommenes Zusatzplus im Alter.

Für Millionen Beschäftigte ist die Betriebsrente ein willkommenes Zusatzplus im Alter.

(Foto: dpa)

Die betriebliche Altersvorsorge wird neu geregelt. Statt einer Garantie sollen Beschäftigte künftig eine unverbindliche Zielrente angeboten bekommen - und damit die Chance auf höhere Renditen, sagt die Koalition.

Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf eine Reform der Betriebsrente geeinigt. CDU, CSU und SPD beschlossen eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge. Der Bundestag soll dem Gesetzentwurf bereits am 1. Juni zustimmen, wie aus der Tagesordnung hervorgeht. Zuvor hatten die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" darüber berichtet. Demnach haben sich Union und SPD darauf verständigt, dass es beim geplanten Garantieverbot bleiben wird.

Mit einem neuen Modell wolle der Gesetzgeber künftig erreichen, dass die Tarifvertragspartner die Betriebsrente ganzen Belegschaften anbieten, heißt es in dem Bericht. Den Beschäftigten werde statt einer Garantierente eine unverbindliche Zielrente angeboten. Es soll also kein fester Betrag mehr zugesichert, sondern nur noch als Ziel genannt werden. Damit könnten höhere Renditen erzielt werden, betont die Koalition dem Bericht zufolge.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßte die Einigung der großen Koalition. "Das Modell ist ein ausgewogener Kompromiss, von dem alle Beteiligten profitieren", sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. Die Beschäftigten könnten höhere Erträge erwarten, die Arbeitgeber müssten keine Rücklagen für Haftungen mehr bilden. "Das wird mehr Unternehmen dazu bewegen, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten."

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte zuvor auf einer Reform beharrt: "Es ist meiner Meinung nach ein sehr großes Gesetz, das wir dringend brauchen." Bedenken gab es laut Nahles aus der Union gegen den Plan, dass den Arbeitnehmern keine Garantien/Mindestleistungen versprochen werden müssen. Nahles verteidigte das Vorhaben, nach dem die Haftung der Arbeitgeber für Betriebsrenten im Rahmen eines Sozialpartnermodells entfallen soll. Die Arbeitgeber verlören trotzdem nicht die Verantwortung für die Betriebsrenten, sagte Nahles.

Grundsätzlich sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge anzubieten. Eine sogenannte Entgeltumwandlung kann jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter von seinem Chef verlangen. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Der Betrieb schließt dann für ihn einen Vorsorgevertrag ab und zieht jeden Monat den vereinbarten Beitrag vom Lohn oder Gehalt ab.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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