Wirtschaft

Neue EU-Regularien Fiskalpakt zwingt zur Schuldenbremse

Mit dem neuen Fiskalpakt wollen die EU-Staaten die Zügel bei der Kontrolle der Staatshaushalte und beim Schuldenabbau anziehen. Ziel ist es, das Vertrauen der Anleger in die Staatsfinanzen wiederzugewinnen und die Schuldenkrise zu überwinden. Nicht nur die 17 Euro-Staaten, sondern auch fast alle übrigen EU-Staaten haben den Pakt unterzeichnet. Nur Großbritannien und Tschechien blieben außen vor. Nachfolgend eine Übersicht der wesentlichen Punkte des Vertrages: 

Schuldenbremse

(Foto: Pixelio/Rike)

Die EU-Staaten legen in nationalen Gesetzen, möglichst in der Verfassung, verbindlich fest, die Staatshaushalte auszugleichen. Prinzipiell ist das bei einem konjunkturunabhängigen Defizit von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erreicht. Länder mit einem Schuldenstand unter dem Maastricht-Kriterium von 60 Prozent des BIP dürfen bis zu 1,0 Prozent Neuverschuldung eingehen. In Ausnahmefällen wie bei einer Naturkatastrophe gilt die Grenze nicht. Die Staaten müssen einen Mechanismus festlegen, mit dem ein Abweichen von dem Ziel korrigiert wird. Deutschland wollte die Schuldenbremse in allen nationalen Verfassungen verankert sehen, hat hier aber nachgegeben. Die im Grundgesetz enthaltene Schuldenbremse entspricht den Vorgaben des Paktes. Doch muss Deutschland beim Korrekturmechanismus voraussichtlich noch Regeln mit Ländern und Gemeinden festlegen, um ein Überschreiten der Schuldengrenze zu verhindern. Nach der Ratifizierungs- und Umsetzungsfrist von gut zwei Jahren werden die Schuldenbremsen ab 2014 gelten. 

Klagerecht und Sanktionen

Wenn die EU-Kommission feststellt, dass ein Land die Schuldenbremse nicht einführt, kann dieses von einem anderen Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden. Der Bundestag hatte darauf bestanden, dies genauer festzulegen. Jetzt müsste das jeweils amtierende EU-Präsidentschaftsland Klage erheben. Sollte eines der beiden Nicht-Unterzeichnerstaaten gerade den EU-Vorsitz führen, ist entweder sein Vorgänger oder Nachfolger in der Präsidentschaft dafür verantwortlich.

Verstößt ein Staat trotz eines Urteils des EuGH in diesem Punkt weiter gegen den Pakt, kann das Gericht eine Geldstrafe bis zu 0,1 Prozent des BIP verhängen. Das Geld fließt dem Euro-Rettungsfonds ESM zu. Deutschland wollte ein Klagerecht für die EU-Kommission, doch das ist nach Ansicht von EU-Juristen nicht möglich, da der Vertrag nicht für alle 27 EU-Staaten gilt.

Schärferes Sanktionsverfahren

Das Sanktionsverfahren nach dem Stabilitätspakt kann bei Überschreiten der Drei-Prozent-Defizitgrenze fast automatisch von der Kommission gestartet werden, denn die Mitgliedstaaten können es nur mit einer qualifizierten Mehrheit stoppen. Neben den Schritten zum Defizitabbau müssen die Staaten auch einen Plan für Reformen abliefern, der von Kommission und Ministerrat kontrolliert wird. 

Wirtschaftspolitische Zusammenarbeit

Die Euro-Länder versprechen erneut, mit einer enger abgestimmten Wirtschaftspolitik Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu steigern und für stabile Staatsfinanzen zu sorgen. Die Chefs der Euro-Länder halten mindestens zweimal im Jahr einen Gipfel ab. An mindestens einem Spitzentreffen sollen auch die Nicht-Euro-Staaten in der EU eingeladen werden. Die Euro-Staaten bestimmten den amtierenden EU-Ratspräsidenten Herman Van Rompuy zum Vorsitzenden ihrer Gipfel.

Quelle: ntv.de

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