Wirtschaft

420.000 Kunden klagen Verbraucherzentrale mahnt VW zu Vergleich

VW sieht für Schadenersatzansprüche trotz der Diesel-Manipulationen keine Grundlage.

VW sieht für Schadenersatzansprüche trotz der Diesel-Manipulationen keine Grundlage.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der Musterklage gegen Volkswagen schließen sich Hunderttausende vom Dieselskandal betroffene Kunden an. Bevor der Prozess im September beginnt, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband den Autobauer zu Verhandlungen auf.

Der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern wegen des Dieselskandals haben sich mittlerweile 420.000 VW-Kunden angeschlossen. Das sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der "Rheinischen Post" und berief sich auf Angaben des Bundesamts für Justiz. Er äußerte sich überrascht über "die riesige Teilnahme".

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Müller forderte den VW-Konzern auf, mit dem vzbv, der alle Mitkläger vertritt, in Vergleichsverhandlungen zu treten. "Wenn Volkswagen so klug wäre, auch mit uns in Vergleichsverhandlungen einzutreten, könnte die Sache schnell erledigt sein", sagte Müller. Andernfalls könne sich die gerichtliche Verhandlung über Jahre hinziehen. Das könne nicht im VW-Interesse sein.

"Es steht VW jederzeit frei, die geschädigten Kunden über ein gutes Vergleichsangebot anständig zu entschädigen und dem Spuk endlich ein Ende zu setzen", drängte der Verbandschef VW zum Einlenken. Er verwies auf das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, wo einem Kläger gegen VW vergangene Woche 26.000 Euro Schadenersatz zugesprochen worden seien. Dies spreche auch für die Erfolgsaussichten anderer Kläger.

Gericht soll Vorsatz prüfen

"Ich wünsche Volkswagen eine erfolgreiche Zukunft", sagte Müller weiter, aber dafür müsse der Konzern erst "für seine Sünden der Vergangenheit" bezahlen. "Das darf nicht bei den Verbrauchern hängen bleiben", betonte der Verbandspräsident.

Der Musterfeststellungsprozess gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals soll am 30. September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig beginnen. Dazu wurde eigens ein Saal der Stadthalle angemietet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zusammen mit dem ADAC will vom Gericht feststellen lassen, dass Volkswagen mit der Abgasmanipulation Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat. VW sieht für Schadenersatzansprüche trotz der Manipulationen keine Grundlage.

Quelle: ntv.de, fhe/AFP

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