Wirtschaft

Schlappe für Volkswagen US-Richter lässt Anleger-Klagen gegen VW zu

Trotz des teuren Verglichs mit US-Kunden, -Händlern und -Behörden ist ein Ende der Diesel-Gate-Prozesse in den USA nicht absehbar.

Trotz des teuren Verglichs mit US-Kunden, -Händlern und -Behörden ist ein Ende der Diesel-Gate-Prozesse in den USA nicht absehbar.

(Foto: picture alliance / Friso Gentsch)

Den Rechtsstreit mit seinen US-Kunden und -Behörden hat VW mit Milliardenzahlungen beigelegt. Zu den Verfahren, die noch anhängig sind, kommen nun auch in Amerika Klagen von Anlegern, die den Konzern für Verluste durch "Diesel-Gate" verantwortlich machen.

Der Autobauer Volkswagen und sein ehemaliger Konzernchef Martin Winterkorn müssen sich im Dieselskandal weiter auch vor Gericht in Kalifornien mit Klagen von US-Investoren auseinandersetzen. Der zuständige Richter Charles Breyer wies den Antrag ab, den Rechtsstreit nach Deutschland zu verlegen. Hier wird der größte Teil der Anlegerklagen verhandelt.

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In dem US-Verfahren sind auch die Konzerntochter Audi sowie amtierende und ehemalige Manager wie VW-Markenchef Herbert Diess und Ex-USA-Chef Michael Horn angeklagt. Der Fall ist allerdings nur ein Nebenschauplatz der diversen US-Rechtsstreitigkeiten in der "Dieselgate"-Affäre um manipulierte Emissionswerte.

Bei den Klägern handelt es sich vor allem um US-Pensionsfonds, die nicht direkt in VW-Aktien, sondern in sogenannte Aktien-Hinterlegungsscheine investiert hatten. Diese Wertpapiere stellen eine außerbörsliche Alternative zum Handel von ausländischen Unternehmen am US-Kapitalmarkt dar. Die Kläger wollen Entschädigung für die Kursverluste erstreiten, die sie durch den VW-Skandal erlitten haben. Das wollen auch viele Aktionäre, doch ihre Klagen - einschließlich der internationaler Anleger - werden in einem Sammelverfahren am Landgericht Braunschweig verhandelt.

VW weist den Vorwurf zurück, Investoren nicht rechtzeitig über die Risiken durch die Abgasaffäre informiert zu haben.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa

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