Wirtschaft

Klagen gegen Ratingagenturen US-Gericht macht Weg frei

S&P könnte noch Ärger drohen.

S&P könnte noch Ärger drohen.

(Foto: REUTERS)

Die Einstufungen von Ratingagenturen fallen nicht unter das Recht der freien Meinungsäußerung. Das entscheidet ein US-Gericht und könnte damit eine Klagewelle gegen die "Big Three" - Standard & Poor's, Moody's und Fitch - lostreten. Dennoch zeigen sich die Agenturen zufrieden.

Die Rolle der Ratingagenturen bei der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise rückt immer mehr in den Fokus der Gerichte. Ein US-Gericht ließ diesen Monat das Argument nicht mehr gelten, dass Ratingagenturen wie S&P, Moody's und Fitch bislang verwendet haben: Die Berufung auf das verfassungsgemäße Recht zur freien Meinungsäußerung.

In der Wirtschaftswelt gelte zwar der erste Zusatz zur US-Verfassung, der die freie Rede erlaubt, etwa bei Anzeigen und Werbespots für die breite Öffentlichkeit, sagte der Richter. Die Ratings der Agenturen würden aber vorrangig an eine kleine, geschlossene Gruppe von Anlegern verteilt, urteilte Richter James Browning vom US-Bezirksgericht in Albuquerque, New Mexiko.

S&P will vor Gericht

Bisher hatten die Ratingagenturen immer ihr Recht auf Redefreiheit geltend gemacht, um sich vor Klagen zu schützen. Das ließ der zuständige Richter jetzt nicht gelten.

In diesem konkreten Fall war die Klage gegen die Ratingagenturen dennoch nicht erfolgreich. Die Kläger konnten nicht nachweisen, dass die Bonitätswächter Bewertungen verbreitet hatten, an die die Ratingagenturen selbst nicht glaubten. Die Kläger können aber jetzt ihre Beschuldigungen neu formulieren und zumindest gegen S&P abermals vor Gericht gehen.

Ein weites Feld

In dem Verfahren war es um Schuldverschreibungen von Thornburg Mortgage gegangen. Das Finanzhaus hatte Konkurs anmelden müssen. Institutionelle Investoren hatten mehr als 5 Mrd. Dollar in hypothekengesicherte Anleihen von Thornburg investiert, die von Ratingagenturen mit der höchsten Bonität "AAA" ausgestattet worden waren.

Bisher haben geschädigte Anleger hauptsächlich die Wall-Street-Banken wegen der entstandenen Milliardenverlusten verklagt. Ratingagenturen konnten sich dieser Prozessflut bisher weitgehend entziehen, da sie auf ihre Meinungsfreiheit verwiesen und von anderen US-Gerichten dabei auch Recht bekamen.

"AAA"-Rating ziehen

Im jetzt entschiedenen Verfahren verklagten Pensionsfonds auch die Ratingagenturen. Daneben galt ihr Gang vor Gericht auch Banken wie etwa Wells Fargo, die die hypothekengesicherten Wertpapier von Thornburg kreiert und vertrieben hatten. Die institutionellen Anleger griffen nach eigenen Angaben bei den Wertpapieren auch gerade wegen dieser "AAA"-Ratings zu.

Die Ratingagenturen zeigten sich erfreut über das Urteil, obwohl der Rückgriff auf den ersten Verfassungszusatz verworfen und eine neuerliche Klage zugelassen wurde. Schließlich sei die Klage erst einmal abgewiesen. Sie kritisierten aber unisono die Entscheidung zur Redefreiheit. Das Urteil sei nicht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer US-Gerichte.

Quelle: ntv.de, DJ

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