Wirtschaft

Historische Entscheidung aus Karlsruhe So reagieren EZB und Experten

Und wieder stehen die Richter im Mittelpunkt der Marktaufmerksamkeit: "Diese Retterei ist außerordentlich gefährlich." (Archivbild)

Und wieder stehen die Richter im Mittelpunkt der Marktaufmerksamkeit: "Diese Retterei ist außerordentlich gefährlich." (Archivbild)

(Foto: REUTERS)

Im Wirbel der Schuldenkrise fährt EZB-Präsident Draghi schwere Geschütze auf: Die EZB will zur Not auch ohne Limit Staatsanleihen klammer Euroländer kaufen. Doch darf sie das? Karlsruhe sagt Nein und schaltet den Europäischen Gerichtshof ein.

Diese Entscheidung zwingt der europäischen Krisenpolitik einen neuen Unsicherheitsfaktor auf: Das Bundesverfassungsgericht stellt das Herzstück der Euro-Rettung infrage und gibt den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab. Die Karlsruher Richter bezweifeln, dass die Europäische Zentralbank (EZB) unbegrenzt Staatsanleihen von klammen Euro-Staaten kaufen darf. Diesen Ankauf hatte die EZB auf dem Höhepunkt der Schuldenkrise im Sommer 2012 versprochen, jedoch nie vollzogen.

Allein die Ankündigung genügte damals, um die nervösen Märkte zu beruhigen. Nun soll nach dem Willen der höchsten deutschen Richter der EuGH klären, was die Währungshüter bei der Euro-Rettung dürfen, und was nicht. Droht nun eine neue Eskalation?

Die Währungshüter in Frankfurt bemühten sich umgehend um eine Einordnung: "Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist." Auch die EU-Kommission hält das Anleihen-Kaufprogramm für rechtmäßig, wie ein Sprecher betonte.

EZB-Maßnahmen rechtskonform?

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hofft auf eine rasche Klärung der offenen Fragen durch den EuGH. "Jetzt ist die Frage vorgelegt worden und wir warten auf eine rasche Entscheidung", sagte Steinmeier nach einem Treffen mit seiner italienischen Amtskollegin Emma Bonino. "Ich sage das, was in Deutschland sowohl die damalige Bundesregierung wie auch die SPD gesagt hat, dass für uns die Maßnahmen der Europäischen Zentralbank in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht stehen."

Der EZB-Fall auf einen Blick

Das fragliche Anleihenkaufprogramm wird in Fachkreisen unter dem Kürzel OMT ("Outright Monetary Transactions", deutsch etwa: "Direkte Monetäre Transaktionen") kontrovers diskutiert.

Grob zusammengefasst, geht es dabei darum, finanziell angeschlagenen Staaten, die am Kapitalmarkt nur noch zu sehr hohen Zinsen frisches Geld leihen können, eine schnelle Stütze von durchschlagender Wirkung anbieten zu können.

Der Plan: Mit dem OMT-Beschluss könnte die EZB notfalls eingreifen, Staatsanleihen der betroffenen Länder aufkaufen und dadurch den Druck vom Markt nehmen. Kritiker werten dies als verbotene Staatsfinanzierung durch die EZB.

EZB-Präsident Mario Draghi hatte die Einführungen des salopp "Bazooka" getauften geldpolitischen Notfallinstruments im Sommer 2012 mit den Worten angekündigt: "Die EZB wird alles Notwendige tun, um den Euro zu erhalten. Und glauben Sie mir - es wird ausreichen." Die Entscheidung stieß früh auf vehemente Kritik. Beobachter sehen in diesem "Draghi-Schwur" jedoch mittlerweile den Wendepunkt der Euro-Schuldenkrise.

Besondere Brisanz gewinnt die bislang ungeklärte Rechtsfrage durch ihren mögliche Widerhall an den Finanzmärkten. Sollte sich die europäische Instanz den Zweifeln aus Karlsruhe anschließen, dann stünde die Eurozone auf einen Schlag ohne ihr bislang mächtigstes Instrument zur Krisenabwehr da.

"Vorläufiges Aus" für Draghis "Bazooka"

Marktbeobachter gehen allerdings derzeit nicht davon aus, dass der Europäische Gerichtshof die Rechtslage ähnlich kritisch beurteilt wie das deutsche Verfassungsgericht. Die Volkswirte der Commerzbank zum Beispiel schätzen die Gefahr neuer Turbulenzen am Markt daher als gering ein. Tatsächlich scheint die Masse der Anleger nicht in neue Unruhe auszubrechen. Unmittelbar nach Bekanntgabe der Karlsruher Entscheidung rutschten die Börsen zwar kurz ab, legten dann aber schnell wieder zu. Der Kurs des Euro hielt sich ebenfalls weitgehend stabil.

Der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Clemens Fuest geht davon aus, dass der EuGH dem OMT-Programm eher freundlich gegenübersteht. DIW-Präsident Marcel Fratzscher rechnet unterdessen damit, dass die EZB das Programm bis zu der Entscheidung der Luxemburger Richter nicht anwenden kann. "Das Urteil bedeutet ein vorläufiges Aus für das OMT-Programm", sagte Fratzscher. "Ich denke nicht, dass die EZB aus politischen Gründen ein Programm umsetzen kann, wenn zugleich ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof offen ist."

Fratzscher spricht Klartext

Die Entscheidung schüre Sorgen zur Handlungsfähigkeit der EZB. Denn grundsätzlich träfen die Einwände der Richter auf fast alle Maßnahmen der Notenbank zu. "Dies ist besorgniserregend, denn Finanzmärkte halten sich selten an die Zeitpläne von Gerichten", sagte Fratzscher, der vor seinem Wechsel zum Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) selbst bei der EZB gearbeitet hat. Nun müsse der Europäische Gerichtshof schnell eine Entscheidung treffen, damit die Unsicherheit reduziert werde und die EZB ihre volle Handlungsfähigkeit wiedererlange.

Die Vorschläge der Karlsruher Richter, wie das so gennante OMT-Programm etwa durch Begrenzungen verfassungskonform gemacht werden könnte, bezeichnete Fratzscher als kontraproduktiv, weil es so am Finanzmarkt angreifbar werde. Allerdings stünden der EZB weitere Instrumente zur Verfügung, um im Notfall einzugreifen. So könnten die Hüter des Euro ein Staatsanleihen-Programm nach dem Vorbild der Notenbanken in den USA oder Großbritannien auflegen, in dem breit gestreut die Anleihen aller Mitgliedsstaaten gekauft werden. "Das wäre aber ein ganz anderes Programm und könnte nicht gezielt für einzelne Länder eingesetzt werden", erklärte der Experte.

Ein theoretisches Beruhigungsmittel?

Abgesehen davon gilt: Bei der "unbegrenzten" Unterstützung bedrängter Schuldenstaaten kann die EZB ohnehin nicht aus eigener Initiative tätig werden. Sie müsste auf einen entsprechenden Hilfsantrag eines Landes warten. Das Land müsste dann im Rahmen eines formell eingesetzten Hilfsprogramms unter den Euro-Rettungsschirm ESM schlüpfen und dafür strenge Spar- und Reformauflagen erfüllen. Und: Bevor die EZB konkret Anleihen aufkaufen könnte, müsste der Bundestag den Rettungshilfen zustimmen.

Nach der umstrittenen Ankündigung der geldpolitischen "Bazooka" durch EZB-Chef Mario Draghi ging die Nervosität an den Märkten sichtlich zurück. Zuletzt konnten frühere Euro-Sorgenkinder wie Irland, Portugal und Spanien beachtliche Erfolge bei der Sanierung ihrer Staatsvorweisen vorweisen und sich wieder aus eigener Kraft an den Kapitalmarkt wenden.

Ratingagentur hält die Füße still

Bei Standard & Poor's (S&P) bleibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst ohne direkten Folgen für die Länderbewertungen der Eurozone. Die Ankündigung des sogenannten OMT-Programms habe stark zu einer Beruhigung der Märkte beigetragen, auch wenn es bisher nie aktiviert worden sei, attestierte die Ratingagentur die Wirksamkeit der Maßnahme.

S&P verwies allerdings auf mögliche Konsequenzen. Man erwarte nicht, dass die EZB das Programm bis zu einer Entscheidung des EuGH aktivieren muss. Falls das Gericht zu dem Entschluss komme, dass das OMT-Programm EU-Recht widerspricht, werde man die Reaktion der EU-Politik genau beobachten. Schließlich würde dann eine der wichtigsten Waffen im Kampf gegen die Krise fehlen.

"Retterei außerordentlich gefährlich"

Ifo-Chef Hans-Werner Sinn sieht sich vom aktuellen Karlsruher Beschluss dennoch in seiner kritischen Haltung bestätigt. Mit ihrer Entscheidung hätten die deutschen Verfassungsrichter die Position bestätigt, die er selbst in seinem Gutachten als Sachverständiger des Gerichts im Juni 2013 vertreten habe, erklärte Sinn.

Der Ifo-Chef hatte unter anderem davor gewarnt, dass das von der EZB angekündigte Programm verleite wirtschaftlich schwache Länder dazu, weitere Schulden zu machen. Auch warnte er vor Milliardenrisiken für Deutschlands Steuerzahler: "Diese Retterei ist außerordentlich gefährlich."

Madrid sieht keine Probleme

In den direkt betroffenen Krisenländern fielen die ersten Reaktionen ebenfalls zuversichtlich aus. Spaniens Wirtschaftsminister Luis de Guindos reagierte betont gelassen auf die Karlsruher EZB-Entscheidung.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das EZB-Programm zum Ankauf von Staatsanleihen vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen, habe die spanischen Schulden "in keinster Weise" in Mitleidenschaft gezogen, sagte de Guindos. Er sei außerdem davon überzeugt, dass das Programm "innerhalb des Mandats der EZB" sei. Er betonte, bei dem umstrittenen Programm gehe es nicht um die Finanzierung von Regierungen. In erster Linie sollte es dazu dienen, alle Zweifel über die Zukunft des Euro auszuräumen.

"Mit dem Geld der Steuerzahler"

Der CSU-Vize und Euro-Skeptiker, Peter Gauweiler, sah sich dagegen durch die Karlsruher Entscheidung bestätigt. Das Gericht habe erkannt, dass Draghi "zu verschleiern versucht hat, dass die EZB in Wirklichkeit mit dem Geld der Steuerzahler die Finanzierung der überschuldeten Staaten subventioniert", hieß es in einer Mitteilung. Gauweiler ist einer der prominentesten Kläger in dem Fall.

Offen ist, wie lange die Luxemburger Richter für ein Urteil in Sachen OMT brauchen werden. Das Finanzministerium in Berlin verwies darauf, dass der EuGH über ein beschleunigtes Verfahren verfüge und in einem Fall beispielsweise schon nach knapp vier Monaten entschieden habe. Bei komplexen Verfahren dauere es aber in aller Regel deutlich länger.

Auch in Karlsruhe geht es in Sachen Euro-Schuldenkrise demnächst weiter: Am 18. März will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum europäischen Fiskalpakt verkünden.

Quelle: ntv.de, mmo/dpa

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