Wirtschaft

Leiharbeitsmodell genehmigt Ryanair kann weiter Flugbegleiter ausleihen

Ryanair leiht unter anderem von der Firma Crewlink Personal aus.

Ryanair leiht unter anderem von der Firma Crewlink Personal aus.

(Foto: imago/Future Image)

Ausleihen statt anstellen: Ryan beschäftigt zum Teil Leiharbeiter als Kabinenpersonal. Die entsprechende Genehmigung der deutschen Behörden haben die entsprechenden Firmen dafür allerdings erst seit Kurzem. Konsequenzen scheint das nicht zu haben.

Der irische Billigflieger Ryanair darf in Deutschland sein umstrittenes Beschäftigungsmodell für Flugbegleiter anwenden. Die Bundesagentur für Arbeit erteilte einer irischen Leiharbeitsfirma, die für Ryanair tätig ist, vor kurzem die entsprechende Zulassung für den deutschen Markt, wie die "Welt am Sonntag" berichtet. Damit darf Ryanair seine Flugbegleiter in Zukunft dort ausleihen anstatt sie selbst anzustellen. Auf diese Weise spart das Unternehmen Sozialbeiträge und Bonuszahlungen, die für festangestellte Mitarbeiter fällig würden.

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Der Vorgang geht aus den Antworten der Regierung auf Anfragen des Linken-Sprechers für Gewerkschaftspolitik, Pascal Meiser, hervor, wie die Zeitung berichtet. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestätigte auf Anfrage den Sachverhalt. Die Genehmigung sei nach ausführlicher Erörterung erfolgt.

Meiser sagte: "Mit der neuen Erlaubnis erhalten Crewlink beziehungsweise Ryanair von der Bundesagentur für Arbeit nun einen Persilschein." Die Genehmigung an die Leiharbeitsfirma "Crewlink Ireland Ltd" erteilte die für Irland zuständige Agentur für Arbeit Düsseldorf. Crewlink steht damit auf der Liste der Bundesagentur für Arbeit jener Firmen, die in Deutschland die Genehmigung für Arbeitnehmerüberlassung besitzen. Noch im Oktober 2018 war das Unternehmen dort nicht gelistet.

Ryanair muss Millionen nachzahlen

Bisher lieh Ryanair in Deutschland einen großen Teil seines Kabinenpersonals - nach Schätzungen der Gewerkschaft UFO zeitweise 700 von 1000 Flugbegleitern - von Crewlink und einer zweiten Firma aus - ohne dass diese aber die erforderliche Genehmigung besaßen. Obwohl die Unternehmen damit gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstießen, ermittelte der zuständige Zoll nicht. In Italien dagegen, wo Ryanair auf dieselbe Weise vorging, verhängte die Arbeitsaufsicht vor wenigen Tagen Nachzahlungen in Höhe von 9,2 Millionen Euro gegen Ryanair.

Den Recherchen zufolge erfolgte die Genehmigung mit dem Wissen des Bundesarbeitsministeriums. Bei einem Treffen der Düsseldorfer Agentur für Arbeit mit von Crewlink beauftragten Rechtsanwälten war auch ein Vertreter des Ministeriums anwesend. Noch im vergangenen Herbst hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD im Bundestag gesagt: "Wer Ausbeutung missbraucht, wie das bei Ryanair der Fall ist, muss unseren entschiedenen Widerstand erfahren." Dass das Modell nun mit Unterstützung der Behörden auf legale Füße gestellt wurde, erklärt das Ministerium laut WamS damit, es sei glaubhaft gemacht worden, dass bei dem Leiharbeitsverhältnis "voraussichtlich deutsches Recht eingehalten" werde.

Quelle: ntv.de, hul/DJ

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