Wirtschaft

Milliardenklage abgewiesen Porsche kann aufatmen

Auf Porsche wartet noch ein Musterverfahren.

Auf Porsche wartet noch ein Musterverfahren.

(Foto: dpa)

Gute Nachrichten für Porsche SE kurz vor Weihnachten: Der Bundesgerichtshof schmettert eine Klage von Hedgefonds gegen die Holding im Zusammenhang mit der Übernahmeschlacht um VW ab. Allerdings sind die Rechtsstreitigkeiten noch nicht ausgestanden.

Die Porsche Holding hat in dem Rechtsstreit wegen der Jahre zurückliegenden Übernahmeschlacht um Volkswagen einen Etappensieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Nichtzulassungsbeschwerde von Hedgefonds gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2015 abgewiesen, teilte die Porsche SE (PSE) mit. Die Kläger hatten Schadenersatz von 1,2 Milliarden Euro gefordert.

Porsche SE
Porsche SE 49,12

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist diese Klage nun rechtskräftig vom Tisch. Ausgestanden sind die Rechtsstreitigkeiten um die geplatzte VW-Übernahme damit nicht. Vor dem Oberlandesgericht Celle startet im kommenden Jahr ein Musterverfahren. Bei einem solchen Prozess wird ein Kläger als Musterkläger ausgewählt. An dem Urteil können sich die Richter für andere Klagen dann orientieren.

Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor acht Jahren. Die PSE hatte ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und versucht, den größeren Konzern zu schlucken. Am Ende hielt die PSE zwar die Mehrheit an VW, musste aber wegen hoher Schulden ihre Sportwagenmarke an VW abgeben.

Wegen der heftigen Kursturbulenzen in dieser Zeit verloren einige Anleger viel Geld. Sie sehen sich rückblickend fehlinformiert. Die Porsche SE hält die Klagen für unbegründet. Das Landgericht Stuttgart hatte im Frühjahr die Ex-Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter im Prozess um Marktmanipulation freigesprochen.

Quelle: ntv.de, wne/dpa

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