Wirtschaft

Slots werden vorerst behalten Niki-Rettung darf länger dauern

Die Start- und Landerechte sind ein entscheidendes Kaufkriterium.

Die Start- und Landerechte sind ein entscheidendes Kaufkriterium.

(Foto: imago/Ralph Peters)

Die Airline Niki muss ihre Start- und Landerechte nicht in den kommenden Tagen abgeben. Damit bekommt das insolvente Unternehmen mehr Zeit für seine Rettung. Laut österreichischer Flugaufsicht gibt es keine Fristen.

Für die Rettung der Fluglinie Niki bleibt einem Medienbericht zufolge mehr Zeit als bislang angenommen. Die insolvente Air-Berlin-Tochter müsse, anders als kolportiert, ihre Start- und Landerechte nicht in den kommenden Tagen abgeben, berichtete der "Spiegel".

"Das Verkehrsministerium in Wien hat nach dem Insolvenzantrag ein Prüfverfahren eingeleitet", sagte Markus Pohanka von der österreichischen Flugaufsicht Austro Control dem Nachrichtenmagazin. "Für dieses Verfahren gibt es keine Fristen."

Die Start- und Landerechte gelten als ein entscheidendes Kaufkriterium für Niki. Solange die Prüfung laufe, behalte die Airline ihre Betriebsgenehmigung, sagte Pohanka. Diese beinhalte auch die unentbehrlichen Start- und Landerechte. Dies gelte nicht nur für Österreich, sondern auch für Deutschland, wie die zuständige Flughafenkoordination in Frankfurt auf Anfrage bestätigt habe, berichtete der "Spiegel" weiter.

Nach der Pleite der Niki-Muttergesellschaft Air Berlin hatte zunächst die Lufthansa den Ferienflieger kaufen wollen. Die Lufthansa verzichtete aber vergangenen Mittwoch wegen der starken Wettbewerbsbedenken der EU-Kommission auf den Kauf. Niki beantragte umgehend Insolvenz und stellte den Flugbetrieb ein.

Der Insolvenzverwalter des Ferienfliegers, Lucas Flöther, hatte sich zuletzt optimistisch über eine mögliche Rettung der Fluggesellschaft geäußert. Es gebe ein "enormes Investoreninteresse", sagte er der "Süddeutschen Zeitung".

Quelle: ntv.de, wne/AFP

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