Wirtschaft

Joint Venture mit Tata-Konzern IG Metall droht Thyssenkrupp

Die Metallarbeiter-Gewerkschaft sieht bei Thyssenkrupp viele Arbeitsplätze in Gefahr. Eine Zustimmung zur geplanten Zusammenlegung mit Tata aus Indien stellt der Betriebsrat nun infrage. Er fordert Garantien für die Angestellten.

Im Streit um die geplante Stahlfusion von Thyssenkrupp mit dem indischen Konzern Tata hält die IG Metall nach einem Medienbericht auch ein Scheitern der Gespräche mit dem Management für möglich. "Nach derzeitigem Stand können wir dem Joint Venture nicht zustimmen", sagte der frühere Gewerkschaftschef Detlef Wetzel, der die IG Metall im Aufsichtsrat der Stahlsparte von Thyssenkrupp vertritt, der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung".

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"Wir meinen es absolut Ernst, wenn wir sagen, dass wir bereit sind, unsere Zustimmung zu verweigern, wenn es keine verantwortungsvolle Lösung gibt", betonte Wetzel. Der Vorstand von Thyssenkrupp müsse sich "stark bewegen", um die Forderungen der IG Metall zu erfüllen und ein positives Votum der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu bewirken. "Wir erwarten einen weiten Zeithorizont der Sicherheit für die Beschäftigten", sagte Markus Grolms von der IG Metall, der stellvertretender Aufsichtsratschef von Thyssenkrupp ist.

Kampfabstimmung droht

Seit anderthalb Jahren streiten die Arbeitnehmervertreter mit dem Vorstand über die Pläne von Vorstandschef Heinrich Hiesinger. Dieser will Steel Europe mit der europäischen Stahlsparte des indischen Konkurrenten zusammenlegen. Thyssen und Tata wären zusammen der zweitgrößte Stahlkonzern Europas hinter ArcelorMittal. Der Betriebsrat befürchtet den Abbau zahlreicher Arbeitsplätze.

Morgen wollen im rheinland-pfälzischen Andernach Tausende Stahlkocher gegen die Pläne demonstrieren – Thyssenkrupp betreibt dort ein Weißblechwerk. Auf der Kundgebung soll auch SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sprechen. Parallel legt Hiesinger in Essen die Bilanz für 2016/17 vor.

Die IG Metall fordert unter anderem Garantien für die Beschäftigten und die Standorte sowie Investitionszusagen und eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Gemeinschaftsunternehmens. Bei einem Nein der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat müsste das Management die Pläne in dem Gremium in einer Kampfabstimmung durchsetzen.

Quelle: ntv.de, shu/rts

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