Wirtschaft

Codesharing mit Etihad eingeschränkt Gericht kappt Air Berlins Rettungsleine

Die Gemeinschaftsflüge mit Etihad gelten als überlebenswichtig für Air Berlin.

Die Gemeinschaftsflüge mit Etihad gelten als überlebenswichtig für Air Berlin.

(Foto: REUTERS)

Seit Jahren kämpft Deutschlands zweitgrößte Airline gegen die Pleite. Als Rettungsanker gilt bislang die Zusammenarbeit mit der arabischen Etihad Airways. Doch die muss bald stark eingeschränkt werden.

Deutschlands zweitgrößte Airline Air Berlin darf ab 16. Januar 31 Flüge nicht mehr unter einer Etihad-Flugnummer durchführen. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Die Codeshare genannte Praxis hat für Air Berlin den Vorteil, dass Flüge der Gesellschaft besser in Reservierungssystemen gefunden und weltweit vermarktet werden können, ohne die Regelung blieben sie womöglich leer. Etihad zeigte sich "tief enttäuscht" und kündigte weitere Rechtsschritte an.

Das für die finanziell klamme Air Berlin wichtige Codesharing steht allerdings auf legal wackeligen Beinen. Da Air-Berlin-Großaktionär Etihad keine EU-Airline ist, und zwischen Europa und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Gegensatz zu den USA auch kein sogenanntes Open-Sky-Abkommen gilt, unterliegen die Code-Share-Flüge dem bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen den Emiraten und Deutschland. Und durch die bestehende Vereinbarung sind 31 der 83 Codeshare-Verbindungen, die Etihad im Winterflugplan 2015/2016 durchführt, nicht gedeckt. Das Bundesverkehrsminsterium hatte diese daher im Oktober "letztmalig und befristet" bis zum 15. Januar genehmigt.

Das Verwaltungsgericht musste nun urteilen, ob ein nochmaliger Aufschub bis zum Auslaufen des Winterflugplans Ende März gestattet werden konnte. Der Entscheidung lag ein 800 Seiten starker Schriftsatz zu Grunde, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die umstrittenen Flugstrecken von den zwischenstaatlichen Vereinbarungen nicht erfasst und somit die Voraussetzungen der erforderlichen Betriebsgenehmigung für die umstrittenen Flugstrecken nicht erfüllt sind. Gegen den Beschluss können die Verfahrensbeteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

140 Millionen Umsatz durch Codesharing

Für Air Berlin ist die Fortführung der Gemeinschaftsflüge wichtig, möglicherweise überlebenswichtig. Das Unternehmen hat mehrfach davor gewarnt, dass bei einem Wegfall die Pleite droht. Für Air Berlin hängt an der Zusammenarbeit mit Etihad nach eigenen Angaben ein Umsatz von 140 Millionen Euro pro Jahr, ein Betrag, der fast vollständig auch in den Gewinn fließt, da durch das Code-Share-Verfahren mehr Tickets verkauft werden.

Air Berlin fliegt von verschiedenen deutschen Städten mindestens einmal täglich nach Abu Dhabi. Tatsächlich haben die meisten Passagiere aber gar nicht Abu Dhabi zum Ziel, sondern steigen dort in Etihad-Jets nach Asien oder Australien um. Umgekehrt steigen Passagiere aus Asien oder Australien in Abu Dhabi in eine Air-Berlin-Maschine und steigen in Deutschland teilweise nochmals zu weiteren Zielen um. Laut dem Luftverkehrsabkommen soll aber nur der tatsächliche Reisebedarf zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten bedient werden.

Am Markt sorgte das Urteil für keinerlei Reaktionen. Die Titel legen sogar leicht zu. "Das Urteil könnte Signalwirkung auf andere Gerichte haben und ein weiterer Sargnagel für Air Berlin sein", sagte ein Händler. Die Entscheidung betreffe den Winterflugplan, für den die meisten Tickets schon verkauft worden sein dürften.

Zudem sei rund die Hälfte der Flüge mit Code-Sharing betroffen. Für Etihad würde es damit weniger interessant, an Air Berlin als Partner festzuhalten. Die Aktienreaktion sieht der Händler als rein zufallsgetrieben an: "Die Aktie ist ein Penny-Stock unter 1 Euro und wird von institutionellen Investoren schon lange als uninvestierbar angesehen". Daher gebe es auch keinen Verkaufsdruck mehr in dem Titel.

Quelle: ntv.de, mbo/DJ

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