Wirtschaft

Chance für VW-Geschädigte Dieselfahrer können sich Klage anschließen

Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen.

Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Betroffene VW-Kunden, die sich bislang gegen eine Einzelklage entschieden haben, können sich ab sofort für eine Verbraucherklage gegen den Autobauer eintragen. Geklärt werden soll damit vor allem, ob Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben.

Dieselkunden von Volkswagen in Deutschland können sich ab sofort der Musterfeststellungsklage gegen den Konzern anschließen. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin mitteilte, wurde das entsprechende Klageregister beim Bundesamt für Justiz am Vorabend eröffnet.

Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist dem Bundesamt für Justiz zufolge grundsätzlich bis einen Tag vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Braunschweig möglich. Dieser Termin werde rechtzeitig auf der Internetseite der Behörde bekannt gemacht. Nach Eintragung der Anmeldung im Klageregister schickt das Bundesamt den angemeldeten Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.

Verband übernimmt Prozessrisiko

Mit der Musterfeststellungsklage gegen VW will der vzbv gemeinsam mit dem ADAC geklärt wissen, ob Verbrauchern mit vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen der Marken des Wolfsburger Konzerns Schadensersatzansprüche zustehen. Das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage war erst Anfang November in Kraft getreten.

Klaus Müller, Chef des vzbv, erklärte, die Eintragung sei vor allem für diejenigen interessant, die sich gegen Einzelklagen entschieden hätten. "Viele geschädigte Dieselfahrer haben bisher nicht die Zeit, die Risikobereitschaft, vielleicht auch nicht die Kosten aufbringen wollen, um individuell gegen Volkswagen zu klagen."

Nun übernehme der Verbraucherschützer-Verband das Prozessrisiko. Er klagt stellvertretend für Betroffene des Diesel-Skandals gegen Volkswagen. Ziel ist es, dass diese für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge entschädigt werden. VW weist die Forderungen zurück: Die Autos seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit. Die Verhandlung kann nur beginnen, wenn sich in zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen.

2,5 Millionen Autos von Pflichtrückruf betroffen

Der ADAC unterstützt das Vorgehen der Verbraucherschützer. Der Präsident des Autofahrerclubs, August Markl, erklärte: "Für uns ist wichtig, dass der Dieselskandal im Sinne und Interesse unserer Mitglieder aufgearbeitet und endlich abgeschlossen wird. Vielleicht kann so ein Schlussstrich auch dazu beitragen, dass das interessengeleitete Schlechtreden der Antriebstechnologie Diesel sowie der gesamten Automobilbranche ein Ende findet."

Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. Die Anwälte des vzbv rechnen damit, dass sich mehrere Zehntausend Dieselfahrer der Musterfeststellungsklage anschließen.

Quelle: ntv.de, jki/dpa/AFP

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