Wirtschaft

BGH bestätigt Urteil Deutsche-Bank-Manager müssen in Haft

Die Deutsche Bank hatte Emissionszertifikate umsatzsteuerfrei an Briefkastenfirmen im EU-Ausland verkauft.

Die Deutsche Bank hatte Emissionszertifikate umsatzsteuerfrei an Briefkastenfirmen im EU-Ausland verkauft.

(Foto: AP)

Es bleibt dabei: Vier ehemalige Manager der Deutschen Bank müssen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof bestätigt ihre Haftstrafen. Ein Angeklagter kann auf Strafminderung hoffen. Die Manager hatten mit CO2-Zertifikaten Steuern hinterzogen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Haftstrafen gegen vier ehemalige Manager der Deutschen Bank wegen Umsatzsteuerbetrugs bestätigt. Danach muss der Hauptangeklagte für drei Jahre ins Gefängnis. Drei wegen Beihilfe verurteilte Mittäter erhielten Bewährungsstrafen. Gegen einen fünften Angeklagten muss das Landgericht Frankfurt am Main nochmals neu verhandeln.

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Der Hauptangeklagte war Leiter der Abteilung Capital Market Sales (CMS) Region Mitte. Mit seinen Mitstreitern hatte er 2009 ein betrügerisches Verkaufskarussell mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten in Gang gesetzt.

Der Handel mit Emissionsrechten soll zu einer Verringerung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase führen: Unternehmen, die Treibhausgase einsparen, können einen Teil der ihnen zugeteilten Emissionszertifikate verkaufen. Unternehmen, die die Klimaziele nicht erreichen, müssen Zertifikate hinzukaufen. Wie bei anderen Waren auch wird dabei im Handel über EU-Landesgrenzen keine Umsatzsteuer erhoben. Ein Verkäufer, der die Ware mit Umsatzsteuer erworben hat, kann sich diese als sogenannte Vorsteuer von seinem Finanzamt erstatten lassen.

Manager wollten milde Strafen

Der Betrug bestand darin, dass die Deutsche Bank Emissionszertifikate umsatzsteuerfrei an Briefkastenfirmen im EU-Ausland verkaufte. Zu Unrecht machte sie von Oktober 2009 bis Februar 2010 Vorsteuer-Erstattungen in Höhe von über 145 Millionen Euro geltend.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte den Hauptangeklagten im Juni 2016 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft und die Mitangeklagten wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen zwischen 15 und 24 Monaten verurteilt. Vor dem BGH wollten die Angeklagten mildere, die Staatsanwaltschaft schärfere Strafen erreichen.

Beide Seiten blieben nun aber weitgehend ohne Erfolg. Nur im Fall eines der wegen Beihilfe Verurteilten soll das Landgericht nochmals neu prüfen und darlegen, inwieweit er den Betrug vorsätzlich aktiv gefördert habe.

Quelle: ntv.de, cam/AFP

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