Wirtschaft

"Schwer zu lösende Probleme" China stellt sich bei Qualcomm-Deal quer

Qualcomm trifft auf Widerstand.

Qualcomm trifft auf Widerstand.

(Foto: REUTERS)

Bei der Übernahme von NXP Semiconductors stößt Qualcomm auf Probleme. Der US-Chipkonzern erntet Widerstand seitens der chinesischen Kartellbehörden. Damit ist der Milliardendeal nach wie vor gefährdet.

Der US-Chipkonzern Qualcomm stößt mit seiner geplanten Übernahme des niederländischen Wettbewerbers NXP Semiconductors bei den Kartellbehörden in China auf Widerstand. Das Handelsministerium in Peking teilte mit, es habe bei einer vorläufigen Prüfung der 44 Milliarden US-Dollar teuren Transaktion "schwer zu lösende Probleme" festgestellt.

Die Prüfung dauere noch an, sagte ein Sprecher des Ministeriums, Chinas wichtigster Kartellbehörde. Dabei seien anfangs mit der Transaktion zusammenhänge Fragen aufgeworfen worden, "die schwer zu lösen sind, so dass es schwierig wird, eine negative Auswirkung zu vermeiden".

Peking ist die letzte große Regierung, die den schwebenden Deal zwischen Qualcomm, einem wichtigen Anbieter von Smartphone-Chips, und dem niederländischen Halbleiterhersteller NXP genehmigen muss. Acht von neun notwendigen kartellrechtlichen Genehmigungen hat Qualcomm bereits erhalten.

Die Aussagen des Ministeriumssprechers sind die ersten öffentlichen Äußerungen der chinesischen Regierung zu der kartellrechtlichen Prüfung, seit sich Peking und Washington Retourkutschen für Importzölle liefern und mit Handelskrieg drohen. Als Zeichen des Missfallens hat das chinesische Handelsministerium die Überprüfung der Transaktion in den vergangenen Wochen verlangsamt, wie mit der Sache vertraute Personen sagten.

Qualcomm habe seinen Antrag in dieser Woche vor Ablauf einer Frist erneut bei dem Ministerium eingereicht, sagten zwei informierte Personen. Damit sei die Zeit zurückgedreht worden, und die chinesischen Behörden hätten jetzt nochmals 180 Tage Zeit für die Prüfung des Deals. Laut dem Sprecher hatte das Ministerium Qualcomm darum gebeten, den Antrag erneut einzureichen.

Quelle: ntv.de, wne/DJ

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