Wirtschaft

Atomausstieg verfassungswidrig Bund muss Energiekonzerne entschädigen

Das Kraftwerk Krümmel gehört zu den 2011 stillgelegten Meilern.

Das Kraftwerk Krümmel gehört zu den 2011 stillgelegten Meilern.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Es geht um fast 20 Milliarden Euro: Bei ihrem Bemühen, für die Verkürzung von Laufzeiten für ihre Meiler entschädigt zu werden, haben RWE, Eon und Vattenfalls einen Erfolg erzielt. Doch vor einer Zahlung stehen weitere Gerichtsverfahren an.

Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine "angemessene" Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall fest. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

"Der an sich zulässigen gesetzlichen Eigentumsausgestaltung fehlt hier die verfassungsrechtlich notwendige Ausgleichsregelung", sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung. Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen.

Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert. Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht das massiven wirtschaftlichen Schaden.

Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen. Die Aktien von RWE und Eon verbuchten nach der Urteilsverkündung hohe Kurssprünge.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen