"Überflüssige Bürokratie" Brüssel kippt Quartalsberichte
30.05.2013, 15:36 UhrEs ist ein Paukenschlag, der den Jahresablauf an der Börse tiefgreifend verändern wird: EU-Kommissar Barnier will die Berichtspflichten für Unternehmen lockern - und so Anlegern und Konzernlenkern mehr Spielraum verschaffen. Bis die Regelung greifen kann, dürfte es allerdings noch dauern.
Börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union müssen ab 2015 keine Quartalsberichte mehr vorlegen. Mit der Reform der Transparenz-Richtlinie werde die gesetzliche Pflicht dazu abgeschafft, erklärte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Darauf hätten sich die Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments jetzt geeinigt.
Im Rahmen der Transparenz-Reform sollen Unternehmen einerseits zu mehr Offenheit verpflichtet werden, andererseits aber von "überflüssiger Bürokratie" entlastet werden - als solche betrachtet die EU offenbar unter anderem die bisher erforderlichen Quartalsberichte. Für den Anlegerschutz seien sie nicht notwendig, hieß es. Die Konzentration auf die bislang vierteljährliche Berichterstattung fördere außerdem kurzatmige Entscheidungen der Unternehmen und behindere langfristige Investitionen.
Halbjahresbericht und Jahresbilanz
Freiwillig können die Firmen natürlich weiterhin Quartalsberichte vorlegen. Verpflichtet wären sie aber nur noch zu halbjährlicher Information über die Geschäftsentwicklung. "Ich begrüße diesen bedeutsamen Fortschritt in unseren Bemühungen, europäische Unternehmen verantwortungsvoller und transparenter zu machen", erklärte Barnier. Er gratulierte dem EU-Parlament zu der erzielten Vereinbarung. Namentlich erwähnte er dabei die Unterhändler Alrene McCarty und Klaus-Heiner Lehne. Die Einigung war unter den Ratspräsidentschaften Irlands, Zyperns und Dänemarks zustande gekommen.
Mehr Licht ins Dunkle will die EU zugleich beim indirekten Erwerb von Anteilen an einem Unternehmen bringen, um heimliche Übernahmen durch sogenanntes "Hidden Ownership" zu verhindern. Der Besitz von Finanzinstrumenten wie zum Beispiel Aktienoptionen müsste ab den im nationalen Recht geltenden Schwellenwerten veröffentlicht werden.
Die neue Richtlinie muss noch vom Plenum des EU-Parlaments und den Mitgliedstaaten formell verabschiedet und anschließend in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz greift daher voraussichtlich frühestens ab 2015.
Quelle: ntv.de, mmo/rts