Wirtschaft

Behörde stoppt Leerverkäufe Bafin verbietet Wetten auf Wirecard-Verluste

Wirecard dementiert bislang alle Vorwürfe.

Wirecard dementiert bislang alle Vorwürfe.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der einstmalige Börsenstar Wirecard ist heftig ins Straucheln geraten. Aktien des Zahlungsdienstleisters erleben ein Auf und Ab. Dahinter stecken offenbar auch Spekulationen auf fallende Aktienkurse. Die Finanzaufsicht Bafin verbietet nun Leerverkäufe.

Die Finanzaufsicht Bafin hat neue Spekulationen auf fallende Aktienkurse beim Zahlungsdienstleister Wirecard untersagt. Von sofort an sei es verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, teilte die Behörde in Bonn mit. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA habe ihr dafür grünes Licht gegeben.

Leerverkäufer sind Spekulanten, die mit fallenden Kursen Geld verdienen. In jüngster Zeit glich der Verlauf des Börsenkurses von Wirecard einer Achterbahnfahrt. Im Handel wurde vermutet, dass Leerverkäufer am Werk sind. Zuletzt hatte eine ganze Reihe von Investoren Shortpositionen in der Aktie aufgebaut. Dazu zählen Slate Path Capital, Canada Pension Plan Investment Board oder Odey Asset Management.

Zuvor hatten negative Berichte in der "Financial Times" über Geschäftspraktiken von Wirecard in Asien mehrfach massive Kursverluste ausgelöst. Wirecard dementiert, dass Regelverstöße festgestellt wurden.

Während die Staatsanwalt München nach eigenen Angaben keinen Grund für Ermittlungen gegen den Zahlungsdienstleister sieht, reichten Investoren aus den USA erste Sammelklagen gegen Wirecard wegen angeblicher Verstöße gegen das Wertpapiergesetz ein. Auch in Deutschland lassen einige institutionelle Investoren Schadensersatzansprüche prüfen.

Quelle: ntv.de, shu/dpa/DJ

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