Wirtschaft

Leerverkaufsverbot beendet Bafin erlaubt wieder Wetten gegen Wirecard

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es bei den Kursturbulenzen nicht mit rechten Dingen zuging.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es bei den Kursturbulenzen nicht mit rechten Dingen zuging.

(Foto: picture alliance/dpa)

Investoren dürfen ab sofort wieder auf einen Kursverfall der Wirecard-Aktie wetten. Die Finanzaufsicht Bafin hebt das Verbot von Leerverkäufen nach zwei Monaten auf. Der Bezahldienstleister war mehrfach Opfer gezielter Spekulationsattacken.

Die Finanzaufsicht Bafin hat ihre Vorsichtsmaßnahmen gegen zeitweilig befürchtete illegale Attacken von Börsenspekulanten auf den Dax-Konzern Wirecard beendet. Das zweimonatige Verbot, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Wirecard-Aktien aufzubauen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, lief um Mitternacht aus, wie die Behörde auf ihrer Webseite mitteilte.

Die Bafin hatte das Verbot am 18. Februar erlassen und damit für großes Aufsehen in der Börsenszene gesorgt. Denn damit hatte die Aufsicht zum ersten Mal überhaupt für die Aktien eines einzelnen Unternehmens ein solches Verbot verkündet. Grund war der Verdacht der Marktmanipulation: Die Bafin fürchtete, dass dies den gesamten deutschen Aktienmarkt in Mitleidenschaft ziehen könnte.

Betrug in Singapur

Berichte der Londoner "Financial Times" über Gesetzesverstöße von Wirecard-Mitarbeitern in Singapur hatten zuvor mehrfach Kursstürze ausgelöst. Zeitweise hatte die Aktie des bei München ansässigen Bezahldienstleisters innerhalb kürzester Zeit über ein Drittel ihres Wertes verloren. Der Wirecard-Vorstand hatte die Berichte zunächst wütend zurückgewiesen und von Diffamierung gesprochen.

Mittlerweile hat die von Wirecard selbst beauftragte Untersuchung einer Singapurer Anwaltskanzlei jedoch ergeben, dass Mitarbeiter in dem südostasiatischen Inselstaat tatsächlich gegen Bilanzregeln verstoßen haben - allerdings weniger gravierend als von der Zeitung berichtet.

Anzeigen wegen Manipulationsverdachts

In der Zwischenzeit ist nicht nur die Börsenaufsicht eingeschritten: Auch die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es bei den Kursturbulenzen nicht mit rechten Dingen zuging. Beide Behörden ermitteln. Die Bafin hatte Anfang der Woche rund ein Dutzend mutmaßlich Beteiligter bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Um wen es sich handelt, teilte die Bafin nicht mit.

Der "Spiegel" hatte kürzlich berichtet, dass die Bafin Journalisten der "Financial Times" selbst verdächtige, "mit mehreren Fonds beziehungsweise einzelnen Investoren gemeinsame Sache gemacht zu haben". Eine Sprecherin der Bafin wollte den Bericht nicht kommentieren.

Short-Attacken sind ein Kursmanöver, bei dem Spekulanten eine Aktie gezielt zum Absturz bringen. Die Leerverkäufer leihen sich gegen Gebühr Aktienpakete und verkaufen diese. Sinkt anschließend der Kurs, können sie die Papiere günstiger einkaufen und den Eigentümern zurückgeben, die Differenz zwischen Ver- und Einkaufspreis bleibt als Gewinn. Wirecard war bereits 2008 und 2016 Ziel von "Short"-Attacken geworden.

Quelle: ntv.de, ddi/dpa

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