Wirtschaft

Verwicklung in Diesel-Skandal Audi-Chef Stadler legt Haftbeschwerde ein

Stadler war Mitte Juni festgenommen worden und sitzt seitdem in Augsburg in U-Haft.

Stadler war Mitte Juni festgenommen worden und sitzt seitdem in Augsburg in U-Haft.

(Foto: dpa)

Seine Festnahme ist die erste eines VW-Vorstandsmitglieds: Audi-Chef Rupert Stadler will jetzt aus der U-Haft freikommen und legt Beschwerde dagegen ein. Über die Eilsache entscheidet das Amtsgericht München.

Der beurlaubte Audi-Chef Rupert Stadler hat Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft eingelegt. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II sagte, werde die Beschwerde nun vom Amtsgericht München überprüft. Wie lange das Eilverfahren dauere, könne sie nicht vorhersehen.

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Das Amtsgericht reichte die Beschwerde kurz darauf an die nächste Instanz weiter. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts sagte, muss nun das Landgericht München darüber entscheiden, ob Stadler weiterhin in U-Haft bleibt.

Stadler sei seit seiner Verhaftung mehrfach vernommen worden. "Am Anfang hat er noch Angaben gemacht, zuletzt nicht mehr", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Stadler war Mitte Juni wegen seiner Verwicklung in den Dieselskandal festgenommen worden. Er sitzt in Augsburg im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er Zeugen oder Beschuldigte beeinflussen wollte.

In dem Verfahren gegen Stadler geht es um Betrug und "mittelbare Falschbeurkundung" beim Verkauf von hunderttausenden Dieselautos auf dem europäischen Markt. Ihm wird Betrug vorgeworfen, weil er nach Aufdeckung der Abgastricksereien bei Dieselautos 2015 in den USA weiter manipulierte Autos in Europa verkauft haben soll. Dazu hatte die Staatsanwaltschaft auch seine Wohnung durchsucht. Stadler hatte den Vorwurf stets zurückgewiesen.

Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft deshalb gegen 20 aktive und ehemalige Audi-Mitarbeiter. Ende Juni kam ein ehemaliger Audi-Manager gegen Zahlung von drei Millionen Euro Kaution nach neun Monaten aus der U-Haft frei. Er hatte zuvor ebenfalls mehrfach erfolglos Beschwerde gegen seine Inhaftierung eingelegt und war bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Quelle: ntv.de, cam/AFP/rts/dpa

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