Wirtschaft

Kanzlei beantragt Musterklage Erster deutscher Anleger klagt gegen VW

Die Anleger verloren wegen des Abgasskandals rund 60 Euro je Aktie.

Die Anleger verloren wegen des Abgasskandals rund 60 Euro je Aktie.

(Foto: picture alliance / dpa)

In Deutschland gibt es die erste Schadenersatzklage eines Privatanlegers gegen VW. Der Kläger wird wohl nicht der einzige bleiben. Anspruch sollen alle Aktionäre haben, die zwischen Juni 2006 und September dieses Jahres VW-Papiere hielten.

Ein Ende der Kostenlawine für Volkswagen wegen des Abgasskandals ist noch nicht absehbar. Eins ist aber schon klar: Für den Wolfsburger Konzern wird es teuer. Zu den hohen Strafzahlungen wegen der Abgasmanipulation bei Diesel-Fahrzeugen summieren sich zur Zeit viele Schadenersatzforderungen von Anlegern und Autobesitzern. Allein in den USA, wo der Skandal aufflog, geht es dabei voraussichtlich um eine zweistellige Milliardensumme. In Deutschland formieren sich nun ebenfalls Betroffene, um den weltgrößten Autobauer zu verklagen.

Wie die auf deutsches und internationales Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei TILP bestätigte, wurde bereits am Donnerstagabend die erste Klage eines Anlegers aus Baden-Württemberg beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Der Kläger fordert 20.000 Euro wegen der erlittenen Kursverluste bei seinen VW-Papieren. Seitdem der Abgasskandal aufflog, büßte die Aktie 40 Prozent an Wert ein. Der Anleger, der seine VW-Vorzugsaktien im April und Juli gekauft hatte, verlor damit rund 60 Euro je Aktie. Ziel der Klage ist es, diese Transaktion nun rückabzuwickeln, wie Axel Wegner von der Tübinger Anwaltskanzlei sagt.

Wer kann auf Schadenersatz hoffen?

Bei dem einen Fall wird es nicht bleiben. Betroffene sind aufgerufen, sich anzuschließen. Nach Aussage der Kanzlei geht es vor allem Aktienkäufe im Zeitraum vom 6. Juni 2008 bis 17. September 2015 - also dem Zeitraum zwischen dem ersten Antrag auf Zulassung eines manipulierten VW-Fahrzeugs des Typs Jetta in Amerika und dem Auffliegen des Skandals.

Schadensersatzberechtigt sind nach Rechtsauffassung der Anwälte sowohl Anleger, die die Aktien bis zum 17. September 2015 gehalten haben, als auch solche, die sie zuvor veräußert haben. Schäden bei Porsche-Aktien sowie Derivate auf VW-Aktien wie zum Beispiel Optionsscheine oder Zertifikate fallen nach Angaben von TILP ebenfalls unter die Schadenersatzpflicht.

Um Klagen von Anlegern in Deutschland zu bündeln, beantragte die Tübinger Kanzlei in Verbindung mit der ersten Klage ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Das Verfahren wurde Anfang 2000 als Reaktion auf die damaligen Telekom-Klagen und in Anlehnung an die amerikanischen Sammelklagen eingeführt. Seit 2005 gibt es das Gesetz in Deutschland.

Laut Axel Wegner sind die Vorwürfe gegen Volkswagen mannigfaltig. VW habe sich wegen einer ganzen Reihe von unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarkt-Informationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht, sagt Wegner. Der Schadensfall sei komplex. Auch, weil es unterschiedliche Verjährungsfristen gebe. Ein von der Kanzlei als besonders aussichtsreich eingestufter Anspruch verjährt so bereits am 14. März 2016.

Neun weitere Klagen sind notwendig, dann sei die Voraussetzung für eine Musterklage gegeben, so Wegner weiter. Das Gericht in Braunschweig müsse danach innerhalb von sechs Monaten über das Verfahren entscheiden. Die Anwälte rechnen damit, dass es nur eine Frage von Wochen sein wird, bis das Verfahren aufgenommen wird. Potenzielle Kläger gebe es genug - sowohl unter den geschädigten Privatanlegern als auch institutionellen Anlegern. Auch Hedgefonds stünden bereit, sagt Wegner n-tv.de.

Volkswagen hat den Fall bisher nicht kommentiert. Der Vorgang sei ihm nicht bekannt, sagte ein Konzernsprecher. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass die Klage noch nicht zugestellt worden sei.

VW gerät an finanzielle Grenzen

Erste Hochrechnungen, was auf den Volkswagen-Konzern an Forderungen zukommt, lieferte die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Sie schätzt den Gesamtschaden auf bis zu 47 Milliarden Euro. Dabei gehen die Analysten allein in den USA von 16 Milliarden Euro für Strafzahlungen und weiteren zehn Milliarden Euro an Kosten für den Rückkauf beanstandeter Fahrzeuge aus. Dem gegenüber stehen laut Analysten 60 bis 65 Milliarden Euro, die der Konzern durch Einsparungen, eine Kapitalerhöhung und den Verkauf von Geschäftsfeldern oder einzelnen Marken mobilisieren könnte.

Um Geld zu mobilisieren, um die finenziellen Lasten des Skandals zu schultern, muss der Konzern wohl auch Reserven angreifen. Dank der zurückliegenden "fetten" Jahre verfügen die Wolfsburger über ein gutes Finanzpolster. In den Büchern standen zur Jahresmitte fast 18 Milliarden Euro Bargeld und Wertpapiere im Wert von weiteren gut 15 Milliarden. Insgesamt also 33 Milliarden Euro.

Nach Meinung von Frank Schwope von der NordLB sollte VW davon rund die Hälfte in der Hinterhand behalten, um jederzeit zahlungsfähig zu sein. Dann blieben rund 17 Milliarden Euro, die der Konzern zur Bewältigung der Krise lockermachen könnte. Hinzu kommen die Einnahmen aus dem Verkauf der Beteiligung an Suzuki und der Anteile am Leasinganbieter und Flottenmanager LeasePlan: zusammen gut fünf Milliarden Euro.

Volkswagen versucht derzeit, den Skandal juristisch, fachlich und personell in den Griff zu bekommen. Das bislang für den 9. November vorgesehene Aktionärstreffen wurde deshalb abgesagt, wie Volkswagen am Vortag mitteilte. Es sei "weder zeitlich noch inhaltlich" realistisch, in der Aufklärung des Diesel-Skandals "binnen weniger Wochen zu fundierten Antworten zu kommen, die den berechtigten Erwartungen der Aktionäre entsprechen", begründete der Autohersteller die Entscheidung.

Quelle: ntv.de, mit rts

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