Wirtschaft

Verstöße gegen Auflagen Anleger will Twitter-Verbot für Musk einklagen

Teilt sich gerne über Twitter mit: Tesla-Chef Elon Musk.

Teilt sich gerne über Twitter mit: Tesla-Chef Elon Musk.

(Foto: REUTERS)

Wegen irreführender Tweets ist Elon Musk schon jetzt nur noch Tesla-Chef auf Bewährung. Anleger sind sauer, weil sich der schillernde Unternehmenslenker nicht wirklich gebessert hat. Einer von ihnen geht nun gerichtlich gegen das Social-Media-Gebaren des Milliardärs vor.

Neuer Ärger für Tesla-Chef Elon Musk: Ein Großinvestor in den USA will das Twittern des mitteilungsfreudigen Tech-Milliardärs gerichtlich einschränken lassen. Eine im Bundesstaat Delaware eingereichte Klage fordert ein permanentes Verbot von Musks "unkontrolliertem Gebrauch von Twitter für fehlerhafte Statements über das Unternehmen". Das teilte die Kanzlei Grant & Eisenhofer mit. Kläger ist ein US-Pensionsfonds, doch das Verfahren ist als Sammelklage angelegt, andere Investoren können sich anschließen.

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Auch der Tesla-Verwaltungsrat wird beschuldigt, durch mangelnde Aufsicht von Musks Online-Aktivitäten seine Pflichten gegenüber den Aktionären verletzt zu haben. Der Rechtsstreit folgt auf einen weiteren Twitter-Fauxpas, mit dem Musk jüngst erneut die US-Börsenaufsicht SEC gegen sich aufbrachte. Im Februar hatte der Starunternehmer mit einem missverständlichen Tweet zu Teslas Jahresproduktion 2019 für Aufsehen gesorgt und damit laut SEC gegen Auflagen eines Vergleichs mit der Behörde verstoßen.

Musk war im vergangenen Jahr nach Tweets, die in den Augen der SEC irreführend waren, von der Börsenaufsicht verklagt worden. Um einer Absetzung als Vorstandschef zu entgehen, stimmte er einem Vergleich zu. Dieser verbietet ihm unter anderem, eigenmächtig über seine Social-Media-Kanäle marktbewegende Nachrichten zu verbreiten. Bereits im vergangenen Jahr waren einige Anlegerklagen gegen Tesla und Musk eingereicht worden, nachdem dieser die Märkte bei Twitter mit einem halbgaren und rasch wieder abgeblasenen Plan überrascht hatte, das Unternehmen von der Börse zu nehmen.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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