Wirtschaft

Markenrechte verloren Wieso McDonald's den "Big Mac" teilen muss

Der Big Mac: Brötchen, Doppelfleischscheibe, Käse, Ketchup fertig.

Der Big Mac: Brötchen, Doppelfleischscheibe, Käse, Ketchup fertig.

(Foto: picture alliance / dpa)

Für McDonald's ist kein Produkt so wichtig wie der "Big Mac". Den Streit mit einem irischen Konkurrenten um die exklusiven Namensrechte auf den Fast-Food-Doppeldecker verliert der Burgerbrater aus den USA. Dessen Anwälte setzten auf Werbebroschüren und Wikipedia-Artikel.

Ein Fast-Food-Riese verliert sein Markenzeichen: Nach dem Urteil der EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) ist der Name "Big Mac" künftig nicht mehr exklusiv von McDonald's nutzbar. Die EUIPO fällte dieses Urteil in einem Streit zwischen dem US-Unternehmen und der irischen Kette Supermac's. Die Behörde begründete die Entscheidung damit, dass McDonald's in den fünf Jahren bis zur Aufnahme des Falles 2017 nicht ausreichend beweisen konnte, die Marke "Big Mac" für alle Waren und Dienstleistungen, für die sie registriert wurde, zu nutzen.

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Das heißt: Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, dürften künftig auch andere Unternehmen Burger unter dem Namen "Bic Mac" verkaufen. Gegenüber CNBC teilte McDonald's bereits mit, Berufung einlegen zu wollen. Man sei zuversichtlich, "dass dieser von der Beschwerdekammer des EUIPO stattgegeben wird".

Wikipedia-Artikel als Beweis

Im Verfahren hatte McDonald's unter anderem eidesstattliche Erklärungen von Unternehmensvertretern in Frankreich, Großbritannien und Deutschland eingereicht, um die Tragweite der Marke zu untermauern. Dazu wurden Werbematerialien und der Link zum entsprechenden Wikipedia-Artikel als Beweise angeführt. Der EUIPO reicht das nicht.

"Das bloße Vorhandensein einer Marke auf einer Website allein reicht nicht aus, um die ernsthafte Benutzung nachzuweisen, es sei denn, auf der Website sind auch Ort, Zeit und Umfang der Nutzung angegeben", heißt es in dem Urteil. Die vorgelegten Materialien würden keine Informationen darüber enthalten, ob der "Big Mac" in Filialen überhaupt bestellt werde.

Formell mag das zwar stimmen, bei Kunden von McDonald's zählt die doppelstöckige Cheeseburger-Variante seit der Einführung 1968 zu den Bestsellern. Die Marke hatte sich das US-Unternehmen 1996 in Europa allerdings nicht ausschließlich für den Burger sichern lassen, sondern auch für viele andere Produkte. Darunter sind zwar burger-verwandte Sandwiches, aber auch Brot, Kuchen, Kekse, Schokolade, Tee oder Hafergrütze. Daneben hätte McDonald's den Namen sogar für bestimmte Dienstleistungen nutzen können. Die Marke "Big Mac" vorwiegend für Burger zu nutzen, könnte dem Unternehmen nun zum Verhängnis geworden sein.

Erst "McCurry", jetzt der "Big Mac"

Auslöser des Streits mit der irischen Kette Supermac's sollen Medienberichten zufolge deren Expansionpläne in andere EU-Staaten gewesen sein, die McDonald's mit allen Mitteln hatte unterbinden wollen. Der US-Riese habe gegenüber Behörden stets vorgebracht, dass der eigene Markenname "Big Mac" und "Supermac's" zu leicht von Kunden verwechselt werden würde. Dabei beruht der Name des seit 1978 bestehenden Unternehmens auf Gründer Pat McDonagh, dessen Spitzname zu Studienzeiten "Supermac" war.

Rechtliche Auseinandersetzungen um Markennamen sind bei McDonald's nichts neues, Niederlagen in den Verfahren ebenso wenig. Im Jahr 2009 konnte eine malaysische Kette den Rechtestreit um "McCurry" nach einem acht Jahre andauernden Verfahren für sich entscheiden. Die Auswirkungen beim "Big Mac" dürfte für das börsendotierte Unternehmen allerdings deutlich größer sein. Der "Big Mac" ist mittlerweile sogar zu einem globalen Wirtschaftsindikator geworden. So beschreibt der Big-Mac-Index im Vergleich zwischen Ländern verschiedener Währungen die Kaufkraft anhand des Preises für den entsprechenden Burger.

 

Quelle: ntv.de

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