Wirtschaft

Neuer Gesetzentwurf Musterklage soll zum 1. November kommen

In den USA zahlt VW Milliarden an betrogene Autobesitzer wegen des Diesel-Skandals. Hierzulande gehen betroffene Kunden leer aus. Das könnte sich aber ändern, denn das Thema Musterfeststellungsklage genießt in der GroKo eine gewisse Priorität.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte es um die Musterfeststellungsklage noch viel Streit gegeben, nun soll alles recht schnell gehen: Die Bundesregierung will das neue Klageinstrument bald verabschieden, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Hintergrund sei offenbar, dass es dann auch vielen geschädigten Diesel-Kunden helfen kann, deren Ansprüche zum Jahresende verjähren. Ein der Zeitung vorliegender neuer Entwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sehe vor, dass das Klageregister zum 1. November stehen soll.

Der vom 16. März datierte Entwurf enthält den Angaben zufolge neue Schutzvorkehrungen, um die Befürchtungen der Industrie zu mildern: Viele Unternehmen fürchteten, dass die neuen Massenverfahren zu einer Klageindustrie nach amerikanischer Machart führen. Nun solle die Klage nur zulässig sein, wenn sie mindestens zehn Verbrauchern helfen kann und sich zwei Monate nach öffentlicher Bekanntmachung der Klage mindestens 50 Betroffene im Klageregister eingetragen ins Klageregister eingetragen haben.

Klagebefugt sind laut Blatt, wie es auch im vorherigen Entwurf geplant gewesen war, ausschließlich Verbraucherschutzverbände, die schon heute Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch nehmen können. Dazu gehörten zwingend die Verbraucherzentralen, derzeit aber auch Mieterschutzverbände und die Deutsche Umwelthilfe. In der vergangenen Legislaturperiode hatte das Justizministerium erst spät einen Entwurf geliefert und die Union diesen dann blockiert.

Quelle: ntv.de, bad

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