Der Börsen-Tag

Der Börsen-Tag EuGH-Urteil: Deutschland im Kühlmittelstreit zu lax

Im Daimler-Kühlmittelstreit hat Deutschland gegen EU-Richtlinie verstoßen. Das entschied der Europäische Gerichtshof heute. Der Umgangs der Regierung mit der Autoindustrie war demnach zu lax. Die Bundesrepublik habe es versäumt, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von mehr als 133.000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird, urteilte der Europäische Gerichtshof. 

Daimler
Daimler 73,28

Damit gaben die Luxemburger Richter in Teilen einer Klage der EU-Kommission statt, die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständig ist. Eine Strafe gibt es nicht, Deutschland muss jedoch die eigenen Gerichtskosten tragen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission.

Die Brüsseler Behörde hatte 2014 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es den Einsatz des nach EU-Recht für neue Modelle verbotenen Treibhausgases R-134a in Klimaanlagen zugelassen hatte. Erst im März 2017 - also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist von zwei Monaten, die die EU-Kommission gesetzt hatte - ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt eine Umrüstung an.

Daimler entschloss sich nach dem langen Hin und Her, ab 2017 das neue Kältemittel einzusetzen. Gleichzeitig entwickelte der Autobauer Klimatechnik unter Einsatz von Kohlendioxid als Kältemittel, was als umweltschonender gilt.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen