Der Börsen-Tag

Der Börsen-Tag Bayer muss Packungsbeilage nach Todesfall ändern

Bayer muss nach einem Todesfall die Packungsbeilage für sein Magen-Darm-Mittel Iberogast um Warnhinweise ergänzen. Auslöser sind neue bekanntgewordene Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Einnahme von Iberogast, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm).

  • Darunter befindet sich nach Angaben der Behörde ein zweiter Fall von Leberversagen mit Lebertransplantation, der tödlich endete und im Juli bekanntgeworden sei. Dabei handele es sich um den ersten publik gewordenen Todesfall, der auf die Einnahme von Iberogast zurückzuführen sei, sagte ein Bfarm-Sprecher.
  • Iberogast ist ein pflanzliches Arzneimittel, dass bei Magen-Darm-Erkrankungen mit Beschwerden wie Krämpfe, Übelkeit oder Sodbrennen eingesetzt wird.
  • Bayer erklärte lediglich, das Unternehmen stehe "unverändert zu dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis von Iberogast". Die Wirksamkeit und Sicherheit sei bei über 7.000 erwachsenen Teilnehmern in klinischen Studien nachgewiesen und bei der Behandlung von mehr als 82 Millionen Patienten seit der Markteinführung vor fast 60 Jahren bestätigt worden.
  • Das Magenmittel gehört nicht zu den zehn umsatzstärksten Mitteln unter den rezeptfreien Gesundheitsprodukten von Bayer, zählt aber zu den Bekanntesten. Es ist in über 40 Ländern zugelassen. Einen Streit um neue Warnhinweise für Iberogast gibt es bereits seit zehn Jahren.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen