Der Börsen-Tag BGH-Urteil drückt CTS Eventim tief ins Minus
23.08.2018, 15:54 UhrDer Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Gebühr des Ticket-Vermarkters CTS Eventim für das Selbst-Ausdrucken von Eintrittskarten gekippt. Das Karlsruher Gericht habe CTS untersagt, von den Kunden 2,50 Euro zu verlangen, wenn diese das per E-Mail zugesandte Ticket am heimischen Computer ausdruckten, teilten die Verbraucherschützer mit. Das drückte die CTS-Aktie um zwischenzeitlich zehn Prozent auf den den tiefsten Stand seit eineinhalb Jahren.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer muss CTS Eventim die für "print@home" zu Unrecht erhobenen Gebühren an die Kunden zurückzahlen. Ein CTS-Eventim-Sprecher sagte, die Gebühr betreffe weniger als zehn Prozent der in Deutschland verkauften Tickets. Man werde vorerst auf die Gebühr verzichten. Wenn nötig, werde man Anpassungen vornehmen. Möglicherweise könne sie auch in verringerte Höhe beibehalten werden.
Quelle: ntv.de