Wirtschaft

Knappe Entscheidung App-Store-Klage gegen Apple zugelassen

Für Apple steht im App-Store-Streit einiges auf dem Spiel.

Für Apple steht im App-Store-Streit einiges auf dem Spiel.

(Foto: dpa)

iPhone-Apps sind derzeit nur über Apples Plattform erhältlich. US-Verbraucher wollen diese Einschränkung kippen und klagen. Der Tech-Riese legte Einspruch ein, wollte, dass die Klage abgewiesen wird. Das Oberste US-Gericht entschied anders.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Kartellklage gegen Apple zugelassen, mit der Verbraucher erzwingen wollen, dass Apps für iPhone und iPad am Konzern vorbei direkt den Kunden angeboten werden können. Aktuell können Anwendungen für die Mobil-Geräte nur über Apples App Store geladen werden. Apple überprüft sie und kann sie bei Regelverstößen aus dem App Store verbannen.

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Die Kläger argumentieren, Apple habe den Markt für Apps auf iPhone und iPad widerrechtlich monopolisiert. Dadurch gebe es weniger Wettbewerb und den Verbrauchern entstünden höhere Kosten. Apple behält einen Teil der Verkaufserlöse ein, so funktionieren auch andere Plattformen. Deshalb könnte die Entscheidung des Obersten Gerichts auch Verbraucherklagen gegen andere Anbieter auslösen.

Apple-Einspruch abgewiesen

Apple wollte erreichen, dass die Klage abgewiesen wird. Das Unternehmen stützte sich dabei auf eine alte Gerichtsentscheidung, und argumentierte dass iPhone-Besitzer keine Kartellklage einreichen können, weil die App-Entwickler die Preise festlegten - und nicht Apple. Das Oberste US-Gericht wies den Einspruch ab. Damit kann das Verfahren seinen Lauf nehmen.

Richter Brett Kavanaugh argumentierte in der Entscheidung, hätte sich das Gericht auf Apples Argumentation grundsätzlich eingelassen, würde es Monopolisten einen Weg aufzeigen, wie sie sich bloß durch eine geschickte Gestaltung ihrer Deals der Wettbewerbskontrolle entziehen könnten. Es war eine knappe Entscheidung mit 5 zu 4 Stimmen - und der Konservative Kavanaugh solidarisierte sich dabei mit seinen vier liberalen Kollegen, während die vier restlichen Konservativen dagegen stimmten.

Schadsoftware oft ein Problem

Apple erklärte im Gegenzug: "Wir sind überzeugt, dass wir uns durchsetzen, wenn die Fakten vorgelegt werden, und dass der App Store kein Monopol ist, wie man es auch misst." Die Preise würden von den App-Entwicklern festgelegt und Apple spiele keine Rolle dabei. Die weitaus meisten Anwendungen seien ohnehin kostenlos.

Der Konzern hatte stets auch den Vorteil einer höheren Sicherheit für die Nutzer betont, wenn nur geprüfte Anwendungen auf die Geräte kommen können. Bei dem konkurrierenden Smartphone-System Android hat Googles Play Store ein vergleichbares Niveau an Sicherheit - aber die Nutzer können Apps auch aus anderen Quellen laden. Bei manchen dieser anderen Download-Plattformen gibt es immer wieder Probleme mit Schadsoftware.

Wettbewerbs-Beschwerde bei EU-Kommission

In Apples App Store - und auch auf anderen Download-Plattformen - ist es üblich, dass App-Anbieter 70 Prozent der Erlöse bekommen, während 30 Prozent beim Plattformbetreiber bleiben. Das gilt auch für Käufe innerhalb von Apps. Bei Software-Abos verlangt Apple ab dem zweiten Jahr 15 Prozent des Umsatzes.

Dieses Gebührenmodell wird bereits vom Musikstreaming-Marktführer Spotify angegriffen, der eine Wettbewerbs-Beschwerde bei der EU-Kommission einreichte. Spotify argumentiert, der Dienst habe einen Nachteil gegenüber dem Konkurrenz-Angebot Apple Music, weil er einen Teil seiner Erlöse bei Vertragsabschlüssen auf dem iPhone abgeben müsse, während Apple als Plattformbetreiber den gesamten Betrag bekomme.

Quelle: ntv.de, bad/dpa

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