Wirtschaft

Mehr Rechte für Aktionäre Anleger können über Gehälter abstimmen

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(Foto: picture alliance / dpa)

Das EU-Parlament erweitert die Rechte von Aktionären in Europa. Sie sollen künftig mehr bei den Gehältern von Topmanagern mitreden können, indem sie regelmäßig darüber abstimmen. Ein Vorstand kann den Willen der Aktionäre jedoch unter Umständen übergehen.

Aktionäre dürfen in Europa bei der Festlegung von Managergehältern künftig mehr mitreden. Die EU-Abgeordneten billigten in Straßburg eine entsprechende Reform der Europäischen Aktionärsrechterichtlinie. Danach sollen Anleger mindestens alle vier Jahre ihr Votum über die Bezüge der Unternehmensspitze abgeben, bei wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems müssen sie auf jeden Fall gefragt werden. Gehaltsexzesse sollen so verhindert werden. Zweistellige Millionengehälter und Abfindungen, unter anderem bei VW, hatten in Deutschland eine erneute politische Debatte über die Höhe der Tantiemen ausgelöst.

Umgekehrt können den neuen EU-Regeln zufolge auch Unternehmen Informationen zur Identität von Aktionären einholen, die mehr als 0,5 Prozent der Stimmrechte oder Aktien halten. Das zielt vor allem auf institutionelle Anleger und Vermögensverwalter, aber auch Stimmrechtevertreter ab.

Deutschlands Konzerne lassen ihre Aktionäre bereits auf der Hauptversammlung über die Bezahlung der Topmanager abstimmen. Nach Angaben des Beratungsunternehmens hkp-Group haben alle 30 Dax-Konzerne sowie die 50 MDax-Unternehmen bisher mindestens einmal ihre Anteilseigner befragt, einzelne Unternehmen sogar jährlich.

Abstimmung muss nicht bindend sein

Bindend ist das Votum der Anteilseigner bisher nicht. Das könnte allerdings auch nach der Reform so bleiben. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen danach nämlich selbst festlegen, ob die Entscheidung der Hauptversammlung bindend ist oder nur beratende Wirkung hat. Nach den neuen Regeln sollen Unternehmen ihren Aktionären außerdem jedes Jahr Auskunft über die Bezüge einzelner Vorstandsmitglieder geben. Über die Berichte, die einfach und verständlich sein müssen, soll die Hauptversammlung beratend abstimmen.

In Deutschland folgen bereits alle Dax-Konzerne einer Empfehlung des Corporate Governance Kodex und weisen die Bezüge jedes Vorstands individuell aus. Weniger gut sieht es in den Börsenligen darunter aus. Im MDax schwiegen sich nach der hkp-Auswertung zuletzt acht der 50 mittelgroßen Unternehmen darüber aus, wie viel jeder einzelne Vorstand verdient. Im SDax waren es 19 Firmen und im TecDax ein Unternehmen.

Die EU-Staaten müssen der Regelung nach der Abstimmung im Parlament noch zustimmen, was aber als Formsache gilt. Die Reform soll im ersten Halbjahr 2017 in Kraft treten. Die Staaten haben dann 24 Monate Zeit, die Vorschriften umzusetzen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Richtlinie in Deutschland in der laufenden Legislatur vollständig in nationales Recht gegossen wird.

Nach den Lehren aus der Finanzkrise will die EU mit dieser Überarbeitung der von 2007 stammenden Richtlinie für Aktionäre sowohl Anteilseigner als auch das Management dazu bringen, die langfristigen Ziele eines Unternehmens besser zu berücksichtigen. Nach Angaben der EU-Kommission halten Aktionäre in der EU ihre Anteile im Schnitt acht Monate. Fondsmanager tauschen ihr gesamtes Portfolio alle 1,7 Jahre aus.

Quelle: ntv.de, hul/dpa/rts

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