Ratgeber

Steuern rauf oder runter? Wie gerecht die Pläne der Parteien sind

Steuern avancieren zu einem der dominierenden Wahlkampfthemen. Umstritten ist vor allem, welche vermeintlichen Erhöhungen oder Senkungen gerecht wären. Ein Überblick.

Die Regelungen für die Erbschaftssteuer werden wohl, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, verschärft.

Die Regelungen für die Erbschaftssteuer werden wohl, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, verschärft.

(Foto: dpa)

Am ehesten herrscht Einigkeit beim sogenannten Mittelstandsbauch. Dahinter verbirgt sich, dass bei steigendem Einkommen von jedem zusätzlich verdienten Euro der Fiskus einen immer größeren Anteil als Steuer kassiert. In der Spitze sind das 45 Prozent. Dieser progressive Steuertarif kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer nach einer Gehaltserhöhung netto nicht mehr in der Tasche hat als zuvor. Dass das ungerecht ist, liegt auf der Hand. Der sogenannte Spitzensteuersatz greift bei Alleinstehenden bereits ab einem Jahreseinkommen von 53.666 Euro. Was früher vielleicht einmal ein Spitzeneinkommen war, ist es heute längst nicht mehr. Aufgrund des ausgeprägten Mittelstands gilt die Einkommenssteuer mit ihrem ungerechten Tarifverlauf übrigens auch für rund 80 Prozent der Firmen – das sind die ganzen Personengesellschaften.

Die kalte Progression hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass immer mehr Arbeitnehmer von ihrem Einkommen einen zunehmend größeren Teil als Steuern abführen müssen. Deswegen will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Mittelstandsbauch ab 2019 abspecken – zumindest etwas. Keine Frage: Eine Begradigung des progressiven Steuertarifs ist überfällig und wäre gerecht. Nur könnte Schäuble dafür durchaus mehr als die bisher angedachten zwölf Milliarden Euro pro Jahr lockermachen. Die SPD will ebenfalls die mittleren Einkommen entlasten – gleichzeitig aber den Spitzensteuersatz erhöhen.

Umstrittene Abgeltungssteuer

Bei der "Börsensteuer" ist die Lage schon weniger eindeutig. Bislang fließen bei Zinseinkünften, Dividenden oder realisierten Kursgewinne zum Beispiel bei Aktien oder anderen Wertpapieren 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer) ans Finanzamt. Damit werden Einkommen aus Kapitalvermögen auf den ersten Blick günstiger behandelt als die aus Arbeit. Hier gehen immerhin bis zu 45 Prozent an den Fiskus. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel findet das ungerecht. Er schlägt vor, auch auf Kapitaleinkünfte den normalen Einkommenssteuertarif - wie er bis Ende 2008 galt -  anzuwenden. Dabei wird allerdings übersehen, dass zumindest Dividenden aus bereits versteuerten Mitteln gezahlt werden. Denn der Gewinn von Kapitalgesellschaften unterliegt der Körperschaftssteuer von 15 Prozent sowie der Gewerbesteuer. Deren Höhe hängt vom jeweils geltenden Hebesatz ab und liegt in etwa ebenfalls bei rund 15 Prozent.

Dr. Michael Bormann

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Von einem Euro Gewinn bleiben somit auf Unternehmensebene nur 70 Cent übrig, die dann als Dividende ausgeschüttet werden können. Zieht man dann noch die fällige Abgeltungssteuer von 25 Prozent ab, kommen beim Aktionär gerade einmal 52,5 Cent an – bei Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer sind es sogar noch weniger. Zumindest Aktionäre stellen sich also schon heute schlechter als Arbeitnehmer. Ein Ersatz der Abgeltungssteuer durch die individuelle Einkommensteuer würde diese Ungerechtigkeit noch vergrößern. Die Union hat sich bei der Abgeltungssteuer bislang nicht auf eine einheitliche Linie einigen können.

Mehr Einigkeit besteht dagegen bei der Grundsteuer. Immerhin 14 von 16 Bundesländer haben sich zumindest schon einmal darauf verständigt, die Einheitswerte, auf die die Grundsteuer entfällt, neu zu berechnen. Denn diese stammen im Westen aus dem Jahr 1964. Im Osten sind sie sogar mehr als 80 Jahre alt und weichen von den heutigen Immobilienwerten deutlich ab. Die Neuberechnung gestaltet sich jedoch schwierig, weshalb sich die Finanzminister der Bundesländer dafür mehrere Jahre Zeit lassen wollen. Zudem befürchten sie den Zorn der Immobilienbesitzer und der Mieter, auf die die Grundsteuer umgelegt werden kann. Bayern und Hamburg sind daher bereits ausgeschert. Grundsätzlich hat der Bundesfinanzhof mit seiner Mahnung, die Grundsteuer zu reformieren recht, die Details sind allerdings kompliziert.

Traditionell befürworten Linke eine Vermögenssteuer. Die entsprechenden Forderungen haben jedoch kaum Chancen auf Umsetzung. Denn sowohl die CDU/CSU als auch tendenziell SPD-Parteichef Gabriel sind gegen eine Wiedereinführung. Eine Vermögenssteuer wäre mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und würde die Wirtschaftsstandort Deutschland belasten.

Klar ist dagegen, dass die Regelungen für die Erbschaftssteuer, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, verschärft werden. Über Einzelheiten streitet sich vor allem die CSU mit der CDU/SPD.

Dr. Michael Bormann ist Steuerexperte und Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner

Quelle: ntv.de

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