Ratgeber

Extra-Gebühr für die EC-Karte Wenn es das Konto doch nicht gratis gibt

Kosten für das Konto dürfen nicht versteckt oder durch die Hintertür eingeführt werden.

Kosten für das Konto dürfen nicht versteckt oder durch die Hintertür eingeführt werden.

(Foto: imago/Christian Ohde)

Die Zeit der gebührenfreien Kontoführung geht zu Ende. Viele Banken und Sparkassen verabschieden sich vom kostenlosen Girokonto. Doch nicht alle wollen das so eindeutig kommunizieren. Zum Glück gibt es die Wettbewerbszentrale.

An frisches Geld zu kommen, ist meist kein Problem. Einfach Karte in den Automaten stecken und schon spuckt dieser die gewünschten Scheine aus. Doch das kostenlose Girokonto ist ein Auslaufmodell. Nahezu überall steigen die Gebühren für die im Alltag unentbehrliche Bankverbindung. Mitunter sogar massiv. Deshalb sind Verbraucher händeringend auf der Suche nach einem günstigen oder besser noch kostenlosen Girokonto. Doch die Angebote am Markt täuschen bisweilen, wie ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zeigt (Az.: 38 O 68/16).

In dem verhandelten Fall wurde ein Girokonto als kostenlos beworben. Tatsächlich langte das Geldinstitut aber bei der EC-Karte hin und verlangte dafür seit April 2016 eine Gebühr von zehn Euro. Wer deshalb auf die Karte verzichtete, dem war die Nutzung des Geldautomaten zwecks Bargeldversorgung verwehrt und auch das Drucken von Kontoauszügen war am Automaten nicht mehr möglich. Gegen diese Interpretation von "kostenlos" wehrte sich die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg mit einer Klage. Denn sie hielt diese Werbung für irreführend. Zwar sei der Betrag von zehn Euro "überschaubar", das Konto dennoch aber nicht mehr kostenlos.

Mit Erfolg. Laut Gerichtsurteil wird es der beklagten Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen untersagt, das entsprechende Kontomodell weiterhin als kostenlos zu bewerben. Denn Bankkunden verstünden unter einem "kostenlosen Girokonto" ein Konto, bei dem auch die Girokarte kostenlos sei.

"Das Urteil hat für die gesamte Bankenbranche Bedeutung, weil es dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt", so Peter Breun-Goerke, zuständig für den Bereich Finanzmarkt bei der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Einschätzung der Entscheidung. "In Zeiten, in denen sich die europäische und nationale Gesetzgebung um die Herbeiführung von Transparenz bei Kosten für Waren und Dienstleistungen bemüht, ist ein solches Vorgehen der falsche Weg", so Breun-Goerke weiter. Dass Kreditinstitute im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsphase Kontomodelle ändern oder Girokonten nicht mehr kostenlos anbieten, sei nicht per se wettbewerbswidrig. Allerdings müssten Kunden über entstehende Kosten transparent aufgeklärt werden. Das ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

So klappt der Kontowechsel

Quelle: ntv.de, awi

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