Ratgeber

Rente ohne Einbußen? Tipps zum vorzeitigen Ruhestand

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, sollte diese Entscheidung gut überdenken. Denn eine vorzeitige Rente kann sich längst nicht jeder finanziell leisten.

Ohne genügend Geld macht der vorzeitige Ruhestand deutlich weniger Vergnügen.

Ohne genügend Geld macht der vorzeitige Ruhestand deutlich weniger Vergnügen.

(Foto: imago/Westend61)

Ältere Berufstätige können es mitunter kaum abwarten, das Arbeitsleben hinter sich zu lassen. Viele erwägen, schon vorzeitig in Rente zu gehen. Oft ist dieser Schritt aber mit Abschlägen verbunden. "Bei einem vorzeitigen Ruhestand muss in aller Regel pro vorgezogenen Monat ein Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf genommen werden", sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Ausgleichen lässt sich das unter Umständen durch zusätzliche Zahlungen.

Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 stufenweise an. Zurzeit liegt sie zwischen 65 Jahren und fünf Monaten und 67 Jahren. Ab 55 Jahren erhält jeder alle drei Jahre eine Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung, informiert Theo Pischke von der Stiftung Warentest in Berlin. Aus der Rentenauskunft geht hervor, ob der Versicherte die Voraussetzung für eine Frührente erfüllt.

In diesem Alter sollten sich Interessierte bei ihrem Rentenversicherungsträger melden. Dann wird für sie individuell die voraussichtliche Höhe der Rente errechnet. Außerdem erhalten sie Informationen, wie hoch die Altersgeld-Minderung aufgrund des vorzeitigen Rentenbeginns genau ausfällt und wie hoch der Beitrag ist, den sie zum Ausgleich freiwillig einzahlen können. "Der Beitrag selbst errechnet sich nach einer gesetzlich festgelegten Formel", erläutert von der Heide. Maßgeblich sind unter anderem der individuelle Beitragssatz zur Rentenversicherung und der Prozentsatz, um den die Rente möglicherweise gekürzt wird.

Lohnt eine zusätzliche Beitragszahlung?

Von der Heide rechnet zwei Beispiele für das Jahr 2016 vor: Bei einer Bruttorente von 700 Euro im Monat und einem Jahr vorzeitigen Rentenbeginn müsste der Versicherte etwas über 5800 Euro in die Rentenversicherung einzahlen. Damit könnte er die Rentenminderung in Höhe von 3,6 Prozent - also von etwa 25 Euro pro Monat - voll ausgleichen. Wer drei Jahre früher als üblich für seinen Jahrgang üblich in Rente gehen möchte, müsste rund 35.000 Euro für den Ausgleich einzahlen - bei einer Bruttorente von 1300 Euro pro Monat. Die Rentenminderung liegt dann bei 10,8 Prozent beziehungsweise rund 140 Euro pro Monat. Die Ausgleichszahlungen kann man bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze leisten. Allerdings verändert sich die Höhe der monatlichen Beträge je nach Einzahlungszeitpunkt.

Interessierte sollten vorab klären, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen lohnt. Dazu können sie ein individuelles Beratungsgespräch mit ihrem Rentenversicherungsträger vereinbaren. Das Gespräch sollte etwa fünf Jahre vor dem geplanten vorzeitigen Ruhestand stattfinden. "Unabhängig davon sollte jeder seine finanzielle Situation für den Lebensabend genau prüfen, damit es im Rentenalter keine böse Überraschung gibt", sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Denn später sind Korrekturen kaum noch möglich. Also Einnahmen und Ausgaben individuell gegenüberzustellen und ausrechnen, was übrig bleibt, wenn man vorzeitig in den Ruhestand geht. Wichtig dabei: Auf eine geminderte Rente fallen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, erklärt der Verbraucherschützer. Und unter Berücksichtigung aller Einkünfte müssen Rentner gegebenenfalls noch Steuern zahlen.

0,3 Prozent werden von der Rente abgezogen

Generell gilt bei der vorzeitigen Rente: Wer eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt, kann im Alter von 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Dann muss man mit Abschlägen rechnen. Deren Höhe ist abhängig vom Geburtsjahrgang. "Den Geburtsjahrgang 1952 kostet die Rente mit 63 einen Abschlag von 9 Prozent, der Geburtsjahrgang 1963 hat einen Abschlag von 13,8 Prozent", erklärt Pischke. Denn für jeden vorgezogenen Monat vor dem regulären Rentenbeginn werden pro Monat 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.

Strebt jemand eine vorzeitige Rente ohne Abschläge an, muss er 45 Versicherungsjahre vorweisen. Personen, die vor 1953 geboren wurden, können dann mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. "Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 erhöht sich der frühestmögliche Rentenbeginn in Zwei-Monats-Schritten", erläutert Pischke. Wer beispielsweise 1964 geboren wurde, kann erst mit 65 Jahren in Rente gehen.

Frauen können unter Umständen sogar bereits mit 60 vorzeitig in Rente gehen. Das ist möglich, wenn sie vor dem Jahr 1952 geboren wurden und die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben. Außerdem müssen sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres für mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.

Eine Altersrente für Arbeitslose oder für Beschäftigte nach einer Altersteilzeit gibt es nur für Personen, die vor dem Jahr 1952 geboren wurden. Außerdem müssen sie eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllen. Und sie müssen entweder mindestens 24 Kalendermonate in Altersteilzeit gearbeitet haben. Oder sie sind arbeitslos - bei Rentenbeginn und waren es insgesamt 52 Wochen, nachdem sie älter als 58 Jahre und sechs Monate geworden sind. Zudem müssen beide Gruppen in den letzten zehn Jahren vor dem Rentenbeginn mindestens acht Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Die Grenze für eine Altersrente ohne Abschläge liegt hier bei 65 Jahren.

Quelle: ntv.de, Sabine Meuter, dpa

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