Ratgeber

Dreiste Bausparkassen Schluss mit den Kündigungen!

Eine Bausparkasse nach der anderen kündigt teure Verträge. Dabei ist BHW, LBS & Co. jedes Mittel recht, um ihre Kunden um die versprochene Rendite zu bringen. Ob das Vorgehen der Branche juristisch korrekt ist, wird sich zeigen. Klar ist aber schon jetzt: Es ist disqualifizierend.

Die Bausparkassen sind durch die Kündigung älterer Bausparverträge in die Kritik geraten, die deutlich höher verzinst waren als aktuelle Verträge.

Die Bausparkassen sind durch die Kündigung älterer Bausparverträge in die Kritik geraten, die deutlich höher verzinst waren als aktuelle Verträge.

(Foto: imago/McPHOTO)

Erst kürzlich ließ Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verlauten, dass er Bausparkassen kein Kündigungsrecht für teure Altverträge einräumen wird. Das sollte im Umkehrschluss bedeuten, dass es ein solches aktuell gar nicht geben kann. Eigentlich. Nichtsdestotrotz suchen die Bausparkassen mit zum Teil gewagten Interpretationen des Vertragswerks nach Begründungen, um teure Kunden loszuwerden. Denn die hohen Renditeversprechen von einst ärgern BHW, LBS, Wüstenrot & Co. in der derzeitigen Niedrigzinsphase sehr. Verbraucherschützer und Juristen halten das Vorgehen für bestenfalls fragwürdig.

Die Bausparkassen zeigen sich jedoch ungeachtet von Anstand, mutmaßlicher Rechtslage und Imageverlust unbeeindruckt. So wurden seit Anfang 2014 bereits 120.000 Kunden dieser sogenannten "Altverträge" gekündigt. Dabei wird die Trennungsoffensive im Allgemeinen damit begründet, das Kollektiv der Bausparer schützen zu müssen. Denn Kunden, die ihren hochverzinsten Bausparvertrag als reinen Sparvertrag nutzen, würden diesen zweckentfremden und andere Kunden belasten, die mit ihren Verträgen tatsächlich eine Immobilienfinanzierung bezwecken.

Dass die gekündigten Verträge seinerzeit gerade wegen ihrer hohen Verzinsung auch alternativ zum Bauspardarlehen als "Rendite-Verträge" angepriesen und verkauft wurden? Egal. Auch, dass die Bausparkassen damit zu beschwichtigen versuchen, dass die Kündigungen nur weniger als ein Prozent ihrer Kunden und des Gesamtvolumens der Verträge betreffen. Doch es stellt sich die Frage, wie weniger als ein Prozent das "Kollektiv der Bausparer" gefährden soll?

Und tatsächlich zeigt das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Bundesfinanzaufsicht, dass alle Bausparkassen auch zukünftig schwierige Zinsentwicklungen unbeschadet durchstehen könnten. Und so bewahrheitet sich die Vermutung, dass es bei den Kündigungen nicht um das Wohl der Gemeinschaft, sondern einzig um den Profit der Unternehmen geht.

Darüber hinaus ist es den Bausparkassen auch egal, dass Verträge laut Bürgerlichem Gesetzbuch einzuhalten sind. Vor allem, da die strittigen Kontrakte weder eine begrenzte Vertragslaufzeit noch ein Kündigungsrecht durch die Branche enthalten. Wäre die Angelegenheit für die Gekündigten weniger ärgerlich, könnte so viel Dreistigkeit und Heuchelei durchaus für Heiterkeit sorgen.

Betroffene sollten sich in jedem Fall mit allen Mitteln gegen eine solche Behandlung wehren. Aber auch jene, die vor dem Abschluss eines Bausparvertrages stehen, sind gut beraten, sich zu überlegen, ob Unternehmen, die derart mit ihrer Kundschaft umspringen, als seriöse Partner taugen. Oder, um es überspitzt zu formulieren: Wer mit dem Teufel aus einem Topf isst, sollte zusehen, dass er den längeren Löffel hat.

Quelle: ntv.de

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