Ratgeber

Streit um Kontogebühren Postbank gibt klein bei

Wer im Rahmen eines Aktionsangebotes mit der Postbank vereinbart hatte, dass das Konto dauerhaft kostenfrei bleibt, musste sich zuletzt wundern. Denn das Geldinstitut wollte dann doch kassieren. Gut, dass es Verbraucherschützer gibt.

Versprochen ist versprochen. Das muss auch die Postbank lernen.

Versprochen ist versprochen. Das muss auch die Postbank lernen.

(Foto: dpa)

"Dauerhaft und bedingungslos" sollte kein Entgelt für das im Rahmen eines Aktionsangebotes abgeschlossene "Postbank Giro plus"-Konto gezahlt werden müssen. Doch mit der Ankündigung der Postbank, dass ab November Inhaber von bisherigen Gratiskonten ebenfalls für ihr Girokonto zur Kasse gebeten werden, wurde auch die vertraglich zugesicherte Kostenlosigkeit der Aktionsangebote kassiert. Zumindest dann, wenn wie bei den anderen Konten auch, monatlich kein Geldeingang in Höhe von 3000 Euro verbucht werden kann.

Eine derartige Gebühreneinführung hielt die Verbraucherzentrale Hamburg allerdings für unzulässig, schließlich wurde zuvor individuell vereinbart, dass entsprechende Girokonten dauerhaft kostenfrei blieben. Sie mahnten deshalb die Postbank ab.

Mit Erfolg. Das Geldinstitut verpflichtete sich nach Angaben der Verbraucherschützer, für Konten mit einer entsprechenden Regelung zukünftig kein Kontoführungsentgelt zu verlangen. Vom Einlenken der Postbank profitieren Verbraucher mit "Postbank Giro plus"-Konten, deren Kontoeröffnungsantrag in der Rubrik "Besondere Merkmale" den folgenden Textbaustein aufweist: "Aktionsangebot: Sie zahlen für die beleglose Kontoführung des Girokontos dauerhaft und bedingungslos kein Entgelt." Nach Auffassung der Hamburger Verbraucherschützer hat diese spezielle Regelung als Individualvereinbarung Vorrang vor gegebenenfalls abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sodass über die AGB gerechtfertigte Preiserhöhungen hier nicht zum Tragen kommen.

"Banken müssen Wort halten und können nicht einfach das Blaue vom Himmel versprechen. Das hat nun auch die Postbank eingesehen, die das Versprechen sogar schwarz auf weiß in den Vertragsunterlagen abgedruckt hat", freut sich Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie vermutet, dass einige tausend Kunden ein Konto mit einer entsprechenden Formulierung im Eröffnungsantrag bei der Postbank eingerichtet haben.

"Wir raten allen Betroffenen, im November einen genauen Blick auf ihren Kontoauszug zu werfen. Verstößt die Postbank gegen die abgegebene Verpflichtungserklärung und bucht Geld für die Kontoführung ab, muss sie eine hohe Vertragsstrafe zahlen", so Rehberg. Die Verbraucherzentrale Hamburg bittet Postbank-Kunden, diesbezügliche Verstöße und Beschwerden mitzuteilen.

Nach eigenen Angaben hat die Postbank mehr als fünf Millionen Kunden mit einem Girokonto. 

Hier finden Sie ein kostenloses Girokonto

Quelle: ntv.de, awi

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