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Altersvorsorge vor dem BGH Ist die Riester-Rente pfändungssicher?

Angespartes Vermögen einer staatlich geförderten Riester-Rente kann vor einer Pfändung geschützt sein.

Angespartes Vermögen einer staatlich geförderten Riester-Rente kann vor einer Pfändung geschützt sein.

(Foto: Andrea Warnecke/dpa)

16,5 Millionen Menschen hierzulande riestern. Um später ihre Rente aufzubessern. Und weil die Produkte im Ernstfall vor staatlichem Zugriff sicher sind. Ob dies auch im Falle einer Privatinsolvenz so ist, hat der Bundesgerichtshof zu klären.

Darüber, ob auch ein Riester-Vertrag im Falle einer Privatinsolvenz zum verwertbaren Vermögen gehört, wird heute vor dem Bundesgerichtshof verhandelt (AZ.: XI ZR 21/17). 

Im Jahr 2016 gab es in Deutschland rund 100.000 Privatinsolvenzen. Für Betroffene bedeutet dies: Hosen runter. Der Schuldner muss zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Scheitert der Versuch, beginnt das Insolvenzverfahren. Ein Gericht bestimmt dann einen Insolvenzverwalter, bei dem der Schuldner sein Vermögen und seine Einkommensverhältnisse ebenso wie seine Schulden offenlegen muss. Das pfändbare Einkommen und das von ihm verwertete Vermögen zahlt er dann anteilig an diese Gläubiger aus.

Im zu verhandelten Fall geht es um den Riester-Vertrag einer Frau, der mittlerweile beitragsfrei gestellt ist, in dem zuvor aber zwei Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Der Rückkaufwert betrug zum Zeitpunkt der Privatinsolvenz 172,90 Euro. Auf diesen Betrag nebst Zinsen möchte der Insolvenzverwalter zugreifen, um damit einen Teil der Ansprüche der Gläubiger zu bedienen. Was das Amtsgericht Stuttgart untersagt, während das Landgericht einen Zugriff erlaubte. Nun ist der BGH gefragt. 

Grundsätzlich gilt: Angespartes Vermögen einer staatlich geförderten Riester-Rente kann vor einer Pfändung geschützt sein, wenn der Riester-Sparer einen Antrag auf staatliche Förderung gestellt hat. Im Rahmen der staatlichen Förderungsgrenzen kann das angesparte Riester-Vermögen dann geschützt sein.

Das Riester-Guthaben kann hingegen dann im Rahmen einer Privatinsolvenz gepfändet werden, wenn der Sparer auf die mögliche staatliche Förderung einer Riester-Rente bewusst verzichtet hat oder die mögliche staatliche Förderung einer Riester-Rente aus anderen Gründen nicht beantragt wurde. Gleiches gilt, wenn eingezahlte Beiträge aus sonstigen Gründen nicht staatlich gefördert wurden. 

Quelle: ntv.de, awi

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