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Tenhagens Tipps Hier langt 2018 die Steuer hin

Der Bestandsschutz für vor 2009 erworbene Fonds endet 2018.

Der Bestandsschutz für vor 2009 erworbene Fonds endet 2018.

(Foto: imago/CHROMORANGE)

In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn es doch passiert, war es so geplant. Das mag manchen verärgern, aber es hilft ja nichts. Und so fällt ab 2018 der Bestandsschutz für Fonds. Was Anleger jetzt wissen müssen, erklärt "Finanztip"-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen. 

n-tv.de: Der Bestandsschutz für vor 2009 erworbene Publikumsfonds wird ab 2018 aufgehoben. Heißt, diese werden entgegen der Versprechen der Politik ab 2018 besteuert. Wie kommt's?

Hermann-Josef Tenhagen: Im Sommer hat die schwarz-rote Regierungskoalition im Investmentsteuerreformgesetz auch einen Passus untergebracht, der dafür sorgt, dass Fondsgewinne ab 2018 prinzipiell besteuert werden. Bis dahin war Anlegern, die ihre Fondsanteile  vor  2009 gekauft haben, gesagt worden, die Erträge aus diesem Fonds blieben in alle Zukunft steuerfrei. Ab 2018 kommt also auch für diese bislang privilegierten Erträge die Abgeltungssteuer. Wertzuwächse und Kursgewinne, die noch bis Ende 2017 erzielt werden, bleiben weiterhin steuerfrei.

Gibt es eine Freigrenze?

Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur der unabhängigen Verbraucher-Webseite Finanztip.

Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur der unabhängigen Verbraucher-Webseite Finanztip.

Ja, die gibt es. Sie beträgt 100.000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben auch die künftigen Gewinne aus dem Altbestand vor 2009 ab 2018 weiter steuerfrei. Um das aber ausrechnen zu können, tut die Finanzverwaltung so als ob der Anleger diese Anteile zum Jahresende 2017 verkauft und dann gleich wieder gekauft hätte. Wer also solche Wertpapiere von vor 2009 hat, sollte die jetzt keinesfalls verkaufen, sondern unbedingt den 100.000 Euro Steuervorteil mitnehmen.

Wie viel Steuer wird denn dann fällig?

Automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer vom Kursgewinn plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Betrifft das auch Riester- und Rürup-Verträge?

Nein, denn hier ist die Besteuerung von vornherein anders geregelt. Bei Riester und Rürup zahlt man ja sozusagen steuerfrei ein. Die Steuer für das so Ersparte fällt dann im Alter bei der Auszahlung der Verträge an. Hier gilt dann der persönliche Steuersatz. Wenn denn überhaupt Steuern auf die Rente anfallen. Wer wenig Rente hat zahlt ja keine Steuern.

Werden Investments in Einzelwerte vom schwindenden Bestandsschutz verschont?

Genau. Die Regelung gilt nur für Publikumsfonds. Und wer sich aufregen wollte, dürfte dies an der Stelle durchaus tun. Weil die Leute, die in der Regel in Einzelaktien investieren, noch professioneller und mit noch mehr Geld am Aktienmarkt unterwegs sind. Die Menschen, die das nicht tun, weil sie sich nicht so auskennen, aber eine Aktien-Investition in Fonds für vernünftig halten, werden jetzt besteuert.

Mit anderen Worten: Fondssparer besteuert man, die  die Aktionäre lässt man laufen. Das hat auch einen Verteilungsaspekt. Die Besitzer von Einzelaktien sind oft noch wohlhabender als die von Aktienfonds.  

Mit welchen Anlagen kann man denn noch Steuern sparen?

Zunächst muss man mit einer Geldanlage eine Rendite erzielen. Wenn diese nicht erwirtschaftet wird, ist auch keine Steuer fällig. Wenn aber eine ordentliche Rendite anfällt, bin ich schon der Meinung, dass diese dann auch besteuert werden kann. Wenn man erfolgreich Geld anlegt, dann kann die Allgemeinheit ruhig auch davon profitieren. Schließlich müssen Bildung, Schutz und Straßen – um nur einiges zu nennen – auch bezahlt werden.

Mit Hermann-Josef Tenhagen sprach Axel Witte

Quelle: ntv.de, awi

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