Wirtschaft

Worauf Anleger achten müssen Fonds verklagen Volkswagen

82363799_lay.jpg

(Foto: picture alliance / dpa)

Für die manipulierten Dieselfahrzeuge von VW werden europäische Kunden wohl gar nicht oder nur schwach kompensiert werden. Dagegen stehen für VW-Aktionäre die Chancen auf Schadensersatz besser.

VW-Aktionäre sind leidgeprüft. Nicht nur der jüngste Abgasskandal hat die Aktie schwer belastet, auch der vor Jahren gescheiterte Übernahmeversuch von VW durch Porsche dürfte nach einer unerklärlichen Achterbahnfahrt der Aktie zu heftigen Verlusten bei zahlreichen Anlegern geführt haben. Doch im Gegensatz zu damals bestehen nun berechtigte Hoffnungen auf eine erfolgreiche Schadensersatzklage aufgrund der Schummeleien am Dieselmotor.

Denn die Unternehmensleitung von Volkswagen wusste spätestens seit Mai 2014, dass US-amerikanische Behörden wegen möglicher Abgasmanipulationen gegen den Konzern ermitteln. Diese kursrelevante Information wurde aber von VW nicht kommuniziert und damit verstieß das Unternehmen offenbar gegen gültige Wertpapierhandelsgesetze. Daher haben Anleger gute Chancen auf eine Entschädigung, wenn sie die Aktie lange genug besessen haben. An diese Perspektiven für einen Schadensersatz glauben auch zahlreiche institutionelle Investoren. So verklagt der norwegische Staatsfonds VW und auch die deutsche Investmentgesellschaft Deka gehört zum Klägerkreis. Andere große deutsche Investmenthäuser wie Union Investment oder die DWS prüfen noch, welchen Weg sie einschlagen.

Privatanleger müssen zwei Jahre vor sowie am Tag der Aufdeckung der Abgasmanipulationen selbst, dem 18. September 2015, Aktien von VW - Stamm- oder Vorzugsaktien - besessen haben. Für eine Klage ist es unerheblich, ob die Aktien danach verkauft wurden oder noch im Besitz des Anlegers sind.

Anleger können den individuellen Schaden beziehungsweise Kursverlust einfordern, allerdings sind die Chancen auf Einforderung eines Kursdifferenzschadens besser, weil dafür nicht nachgewiesen werden muss, dass ein Anleger die Papiere nicht gekauft hätte, wenn er von den Manipulationen gewusst hätte. Zudem muss er für den Kursdifferenzschaden nicht nachweisen, dass das Unternehmen schuldhaft gehandelt hat. Dies erhöht die Chancen darauf, dass den Anlegern Schadensersatz in Höhe der Kursdifferenz zugesprochen wird. Dieser beläuft sich auf 61,80 Euro je VW-Vorzugsaktie und 56,20 Euro je Stammaktie.

Wie gehen Anleger am besten vor?

Einerseits können sie selber einen Prozess führen, möglicherweise haben Anleger eine Rechtschutzversicherung, die das Prozesskostenrisiko abdeckt. Andererseits können sie sich an eine Interessengemeinschaft wenden, die zusammen mit einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei den Schaden einklagt. Die Interessensgemeinschaft Widerruf verlangt keine Gebühren, da ein Prozessfinanzierer mit im Boot ist und die anfallenden Kosten übernimmt. Dafür muss im Erfolgsfall etwas vom Kuchen abgegeben werden: Vom Schadensersatz erhält der Prozessfinanzierer 33 Prozent, der verbleibende Teil geht an den Anleger.

Sollte es nicht zu einem Schadensersatz kommen, entstehen dem Anleger keine Kosten. Allerdings müssen Anleger wie immer bei Gerichtsverfahren auf die Fristen achten. Eine erste Verjährungsfrist endet am 19. September 2016, daher gilt das Angebot der Prozessfinanzierung nur bis spätestens Ende August. Anleger müssen hierfür außerdem 150 VW-Aktien besessen haben.

Allerdings können Anleger ihre Ansprüche im Rahmen eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) geltend machen. Vermutlich wird es am Ende des Jahres ein solches Musterverfahren geben, zu dem sich Anleger, die keine Klage eingereicht haben, anmelden können. Dieses und andere Verfahren dürften zwei Jahre dauern, ein Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH kann noch einmal genau so lange dauern, damit das Urteil für alle Verfahren gültig ist. Geduld ist also wie bei den Besitzern von VW-Autos gefragt.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen