Wirtschaft

Bargeldverbot beim Finanzamt? Ein Selbstversuch - Teil 3

Einfach mal ein Bündel Scheine beim Finanzamt abgeben.

Einfach mal ein Bündel Scheine beim Finanzamt abgeben.

(Foto: dpa)

In letzter Zeit wurde lebhaft über ein mögliches Bargeldverbot diskutiert. Faktisch gibt es ein solches Verbot an vielen Stellen aber schon, meint n-tv Moderator Raimund Brichta. Deshalb hat er einen Selbstversuch gestartet. Hier Teil 3 seiner Erlebnisse.

Eigentlich hat n-tv-Moderator Raimund Brichta ein simples Anliegen

Eigentlich hat n-tv-Moderator Raimund Brichta ein simples Anliegen

(Foto: n-tv)

Kurz zur Erinnerung: Ein Finanzamtsmitarbeiter hatte mir die Auskunft gegeben, ich könne meine Steuerschuld in bar auf das Konto des Finanzamts bei der örtlichen Sparkasse einzahlen. Allerdings gestaltete sich dieser Versuch schwieriger als gedacht. Er kann ohnehin keine Dauerlösung sein, da die Sparkasse bei mir nur einmalig und "aus Kulanz" auf die normalerweise fällige Bareinzahlungsgebühr verzichtet hat.

Also melde ich mich noch einmal schriftlich bei der Finanzkasse, weil ich gehört habe, dass den Finanzbeamten auf diesem Wege am besten verbindliche Auskünfte zu entlocken seien. Ich schreibe ein Fax, das mit der Aufforderung endet: "Bitte teilen Sie mir mit, auf welchem Wege das Finanzamt das Zahlungsmittel Banknoten zur Begleichung meiner Steuerschuld entgegennimmt."

Leider bekomme ich immer noch keine schriftliche Antwort, sondern am nächsten Tag nur einen Anruf von Frau Steuer (Name geändert), die eine Vorgesetzte des Kollegen zu sein scheint, der mir die erste Auskunft am Telefon gegeben hatte. Sie sagt mir, dass sie mir auch nichts anderes sagen könne als ihr Kollege, und fährt fort:

"Im Übrigen müssen Sie ihre Steuerzahlungen sogar überweisen!"

"Ich muss? Wieso?"

"Weil das so vorgeschrieben ist."

"Wer schreibt das vor?"

"Das steht in der Abgabenordnung", sagt sie belehrend, "und an die müssen wir uns alle halten - auch Sie."

"Was steht denn da in der Abgabenordnung?"

"Da steht, dass Zahlungen an die Finanzbehörden unbar zu leisten sind."

"Das steht da nicht."

"Das steht da doch!"

Während dieses Disputs hole ich mir den entsprechenden Paragraphen der Abgabenordnung auf mein iPad, das neben mir liegt, und zitiere:

"Da steht: 'Zahlungen der Finanzbehörden sind unbar zu leisten'."

"Sag ich doch."

"Sagen Sie nicht. Sie sagen, Zahlungen an Finanzbehörden seien unbar zu leisten. Diese sind aber das genaue Gegenteil von Zahlungen der Finanzbehörden. Im ersten Fall bekommt die Finanzbehörde Geld, im zweiten Fall zahlt sie selbst etwas, zum Beispiel Steuerrückerstattungen."

"Ich habe den Text jetzt nicht vorliegen, werde aber noch mal nachschauen."

"Tun sie das. Und wenn ich ihnen noch einen Hinweis geben darf, dann schauen sie doch mal zwei Absätze weiter vorne nach. Da steht nämlich: 'Zahlungen an Finanzbehörden sind an die zuständige Kasse zu entrichten.' Von unbar steht da aber nichts."

Das Gespräch scheint der Dame unangenehm zu werden. Sie versucht deshalb das Thema zu wechseln, indem sie mich fragt, warum ich denn überhaupt bar einzahlen wolle und ob ich meine anderen Rechnungen auch alle bar bezahle? Ich lasse mich darauf aber nicht ein und bitte sie, mir noch schriftlich auf mein Fax zu antworten, was sie dann auch widerwillig zusagt.

Es bedarf aber noch einer weiteren schriftlichen Erinnerung, bevor ich einige Tage später ein Fax bekomme, in dem noch einmal das mir schon bekannte Bankkonto steht, auf das ich Bargeld zugunsten des Finanzamts einzahlen könne. Den Lapsus mit der fehlinterpretierten Abgabenordnung leistet sie sich jetzt nicht mehr. Im Gegenteil: Sie scheint noch einmal ordentlich nachgelesen zu haben; denn sie schreibt:

"Die Kasse im Finanzamt ist für die Übergabe von Zahlungsmitteln geschlossen, vgl. § 224 Abs. 4 AO. Durch die Ermächtigung eines am Ort ansässigen Kreditinstituts ist sichergestellt, dass weiterhin Bareinzahlungen für Steuerpflichtige möglich sind."

So ähnlich steht es tatsächlich in besagter Verordnung. Meine Erfahrungen bis zu dieser Stelle zeigen aber, dass eine Bareinzahlung so ohne Weiteres doch nicht möglich ist. Also werde ich noch mal nachhaken müssen ... (Fortsetzung folgt.)

Was halten sie von meinem Experiment? Diskutieren sie hier mit mir darüber.

Quelle: ntv.de

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