24.05.2012 10:33 Uhr Frankfurt 09:33 Uhr London 04:33 Uhr New York 17:33 Uhr Tokio
Suche
Meldungen

Montag, 29. Juni 2009

Kartellstrafe in Millionenhöhe

Zementfirmen müssen zahlen

Die Richter blieben hinter deb Forderungen des Kartellamts zurück.

Die Richter blieben hinter deb Forderungen des Kartellamts zurück.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Im Verfahren um die Bildung eines Kartells auf dem deutschen Zementmarkt müssen fünf große Zementhersteller nach Gerichtsangaben Strafen von insgesamt knapp 330 Mio. Euro zahlen. Die Kammer habe Bußgelder in dieser Höhe erlassen, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Richter blieben damit hinter den Forderungen des Bundeskartellamts zurück.

Die Wettbewerbshüter hatten gegen die Unternehmen im Jahre 2003 Rekordstrafen verhängt. Bußgelder sollten neben HeidelbergCement auch die Branchenriesen Dyckerhoff, Lafarge, Schwenk und Holcim zahlen, die sich auf insgesamt rund 650 Mio. Euro summierten. Das Kartellamt hatte den Konzernen vorgeworfen, über Jahre Absprachen getroffen zu haben, um die Preise hoch zu halten. Die höchste Einzelstrafe entfiel auf HeidelbergCement.

Die Kartellvorwürfe hätten sich in den Verhandlungen des OLG weitgehend bestätigt, sagte der Sprecher weiter. Die Bußgelder richten sich aber nach den Mehrerlösen, die die Kartellsünder durch Absprachen erzielen. Sie seien gesenkt worden, weil es einzelne Lücken in der Beweiskette für die Mehrerlöse gegeben habe. Im Fall von HeidelbergCement wurde die Strafe dem Unternehmen zufolge um gut 80 Miio.auf 170 Mio. Euro verringert. Dyckerhoff muss einer Sprecherin zufolge 50 Mio. Euro zahlen statt der ursprünglich geforderten 95 Mio. Euro. "Wir werden das so annehmen", sagte eine Dyckerhoff-Sprecherin. Der Konzern habe bereits ausreichend Rückstellungen für das Bußgeld gebildet.

rts

Artikel versenden

Kartellstrafe in Millionenhöhe: Zementfirmen müssen zahlen

Empfänger
Ihre Informationen
Persönliche Mitteilung

Die Daten werden nur zum Versenden der Nachricht benutzt und nicht gespeichert.