Markus Frick fungiert als Mentor für alle, die schnell reich und glücklich werden wollen.
(Foto: dpa)
Donnerstag, 14. April 2011
Urteil gegen Markus Frick
"Das ist ein Skandal"
Der Prozess gegen Markus Frick hätte der größte und wichtigste Prozess wegen Marktmanipulation in Deutschland werden können. Aber am Ende kommt der selbsternannte Börsenexperte mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und einer Geldstrafe davon. 42 Millionen Euro aus einer Treuhandgesellschaft, bei der Frick Aktienpakete hat, fließen in die Staatskasse. Außerdem muss er 420.000 Euro aus seinem Privatvermögen bezahlen. Frick ist danach etwas ärmer. In den Augen des Gesetzgebers aber nicht viel mehr als selbst ein Opfer. Er kann weiter dicke Brötchen backen. Und die Anleger schauen in die Röhre. Für den Anleger-Anwalt Andreas Köpke hat das Gericht zu viele Fragen unbeantwortet gelassen. Und damit die Chance verpasst, ein Zeichen zu setzen.
n-tv.de: Der Prozess gegen Markus Frick geht nach zwei Jahren Recherche von Bafin und Staatsanwaltschaft mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe wegen verbotener Marktmanipulation zu Ende. Was ist mit dem Punkt Betrug der Anklage passiert?
Andreas Köpke: Die Staatsanwaltschaft hat am Anfang tatsächlich in die Richtungen Betrug und Marktmanipulation recherchiert. Dafür fand sie dann aber nicht genügend Anhaltspunkte.
Sind Sie mit dem Urteil zufrieden?
Ich bin froh, dass er wenigstens eine Bewährungsstrafe bekommen hat. Wobei ein Jahr und neun Monate sich allerdings auch nur nach viel anhören. In den Augen der geprellten Anleger geht Markus Frick relativ entspannt nach Hause.
Kursmanipulation, Betrug, Täuschung. Die Unterschiede sind für Nicht-Juristen schwer zu begreifen. Wenn Markus Frick Aktienkurse durch Empfehlungen manipuliert hat, ist das für mich immer noch Betrug. Der Gesetzgeber sieht das offenbar anders.
Beim Betrug müssen mehr Voraussetzungen erfüllt sein, als bei einer Marktmanipulation. Die Voraussetzungen für eine Marktmanipulation können relativ schnell erreicht sein. Beim Betrug ist das schon schwieriger. Da brauche ich eine Schädigungsabsicht, die schwer nachzuweisen ist. Letztlich ist die Staatsanwaltschaft ja auch genau daran gescheitert.
Markus Frick hatte Anfang März ein Teilgeständnis abgelegt, das offenbar für das Gericht einen großen Unterschied in der Einordnung des Falls gemacht hat. Was hat er gesagt?
Laut Staatsanwaltschaft hat Herr Frick ausgesagt, er habe Kurse "manipuliert", aber ohne Betrugsabsicht. Er sei selbst von dubiosen Hintermännern reingelegt worden. Die hätten ihm vorgegaukelt, dass es sich bei den fraglichen Unternehmen um hervorragend geführte Rohstofffirmen handelt. Deshalb habe er die empfohlen. Angeblich hat er später herausgefunden, dass er reingelegt wurde. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm das.
Der Ausgang des Prozesses enttäuscht viele Beobachter, vor allem die geschädigten Anleger. Ist das Gesetz oder sind die Richter zu lasch?
Man kann hier wirklich von einem Skandal sprechen. Das Urteil ist ein schlechtes Zeichen für den Anlegerschutz. Die Gesetze in Deutschland reichen einfach nicht aus, um vernünftigen Anlegerschutz zu gewährleisten. Der Angeklagte brauchte sich nur entschuldigen und sagen, es täte ihm leid, er habe schlecht recherchiert, und er sei selber reingelegt worden und das war’s dann, Schwamm drüber. Wie der Prozess ausgegangen ist, ist für mich sehr schwer nachvollziehbar. Das Gericht hätte mehr Punkte weiter herausarbeiten müssen. Ich verstehe nicht, warum bestimmte Dinge in Deutschland möglich und erlaubt sind, und in anderen Ländern nicht.
Markus Frick hat gesagt, er habe "schlecht recherchiert" und "aus dem Bauch" heraus gehandelt. Die Aussagen stehen im krassen Gegensatz zu seinem sonst durch und durch professionellen Auftreten. Er hat die Staatsanwaltschaft schnell überzeugt.
Wir haben es mit einem schwierigen Fall zu tun, der letztlich auch noch nicht vom Gesetzgeber geklärt ist. Man muss sich anschauen, wie solche E-Mail-Hotlines – wie von Markus Frick betrieben – aufgebaut sind. Er hat in der Tat geschrieben, dass die Hotlines sein Wissen nachzeichnen sollen. Er gibt teilweise auch Tipps aus dem Bauch heraus. Einige Anleger haben damit tatsächlich auch Geld verdient.
Millionengewinne durch schlechte Recherche. Das kann man doch kaum glauben?
Wenn er sagt, er habe schlecht recherchiert, dann bewegt er sich auf der Rasierklinge. Und das weiß der Herr Frick genau. Er musste die Balance schaffen. So viel zuzugeben, dass das Ganze geständig rüberkommt. Auf der anderen Seite musste seine Aussage auch so wenig Substanz haben, dass man zivilrechtlich nicht so viel Honig daraus saugen konnte. Auf der einen Seite demonstriert er also Reue und räumt Fehler ein. Auf der anderen Seite reicht das, was er sagt, aber zivilrechtlich eben nicht aus, um ihn dingfest zu machen. Er hat genau verstanden sich auf der Rasierklinge zu bewegen. Und am deutlichsten wird das anhand der Erlöse aus den Aktienverkäufen von Herrn Frick, die in einem Depot einer Firma in Mauritius eingefroren wurden.
Was hat es mit Geld in Mauritius auf sich?
Es ist bis heute nicht richtig klar, wem das eigentlich gehört. In Zivilprozessen hat Frick über seinen Anwalt sagen lassen, dass er nicht wisse, wem die Verkaufserlöse gehören. Im Strafprozess sagte er dagegen, dass er nicht Aktien verwaltet habe. Und jetzt fließen der Berliner Justiz 42 Millionen Euro davon zu. Das lässt Fragen offen.
Täuscht der Eindruck, dass Wirtschaftsprozesse häufig mit Deals beendet werden?
Der Rechtsanwalt Andreas Köpke vertritt die Interessen geschädigter Anleger gegen Markus Frick.
(Foto: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte)
Bei Wirtschaftsprozessen haben Sie immer das Problem des Vorsatzes. Dieser ist schwer zu beweisen und wenn jemand geständig ist, will man ihm eine Tür öffnen. Die bietet man ja zum Beispiel auch den Steuerhinterziehern an, wenn sie sich stellen und alles nachzahlen. Dann sind sie raus.
Was läuft hier falsch?
Der Gesetzgeber unterschätzt die Signalwirkung eines solchen Prozesses. Es entsteht der Eindruck, die kleinen Fische werden gefangen und die dicken Fische laufen gelassen. Ich habe viel Resignation in den letzten Tagen gehört, auch von den geschädigten Anlegern. Aus ihrer Sicht handelt es sich doch ganz klar um Betrug. Es ist nur deshalb mit einem Mal kein Betrug mehr, weil die Staatsanwaltschaft Herrn Frick glaubt. Für den geprellten Anleger wird doch hier mit zweierlei Maß gemessen: Einem Anleger glaubt man nicht, wenn er sagt, wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich das nicht gezeichnet. Aber dem Frick glaubt man, wenn er sagt, er sei selbst reingelegt worden.
Sind die geprellten Anleger in ihren Augen nicht auch ein bisschen selber schuld? Muss der Gesetzgeber nicht an den gesunden Menschenverstand appellieren können?
Wie blöd jemand sein muss, damit wir ihn immer noch schützen? Das ist in der Tat eine schwierige Frage. Es gibt durchaus Fälle, wo das Gericht sagt, da hat einer einen anderen betrogen, aber der Betrogene trägt auch Mitschuld, weil er die Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen hat, die ein vernünftiger Mensch sonst parat hat. Was man aber leicht übersieht, ist, dass da geschulte Personen am Werk sind, so wie Herr Frick. Das sind Personen, die gelernt haben zu reden. Das sind Personen, die nicht auf der Sach-, sondern mehr auf der Gefühlsebene die Menschen ködern. Und zwar nicht nur einfache Menschen, sondern auch Studierte. Die wurden von der Gier gepackt und der andere spielt damit.
Und wie könnte der Gesetzgeber den Anleger besser schützen?
Strafrechtlich mit dem blauen Auge davon gekommen. Zivilrechtlich ist der Fall des Anleger-Anwalts "aber noch lange nicht gegessen."
(Foto: picture alliance / dpa)
Es müsste so sein wie in einigen Nachbarländern von uns, wo ein Finanzberater jemand ist, der einen Hochschulabschluss hat, ähnlich wie ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater. Er muss allein Geld für seine Tätigkeit bekommen und nicht, wie der Berater in der Bank, mit daran verdienen, was er Ihnen empfiehlt. Die Anreize sind falsch. Wenn wir die Finanzberatung nehmen, dann leben wir hier wirklich in einem Entwicklungsland, weil es im Anlegerschutz immer noch möglich ist für einen Friseur innerhalb von drei Tagen zum Finanzberater zu werden.
Der Bäcker Markus Frick darf also seinen selbst erwählten Beruf als "Finanzberater" nach dem Prozess weiter ausüben?
Das ist richtig. Aber viel schlimmer ist, dass das System überlebt. Ich weiß, es gibt jetzt schon fünf, sechs oder sieben neue Fricks, die gucken und sagen, das war eine tolle Idee vom Frick, und die jetzt was Ähnliches aufziehen.
Was raten Sie geschädigten Anlegern?
Ich rate allen geschädigten Anlegern, ihren Fall von einem auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Gerade im Hinblick darauf, dass ich natürlich weiß, dass es viele Menschen gibt, die immer sagen, das bringt nichts. Die haben diese Schwellenangst vor dem Anwalt. Die würde ich hier wirklich ablegen, einfach weil es bei vielen um wirklich viel Geld geht, und hier meines Erachtens wirklich gute Erfolgsaussichten dafür bestehen, hier in diesen Fällen auch was machen zu können.
Mit Andreas Köpke sprach Diana Dittmer.
Der Rechtsanwalt Andreas Köpke vertritt die Interessen geschädigter Anleger gegen Markus Frick. Beim Strafprozess war er als Prozessbeobachter anwesend.