Wirtschaft

Verschwörung zu Preisabsprachen USA verklagen Apple

iPad als E-Book-Reader: Apple profitiert doppelt.

iPad als E-Book-Reader: Apple profitiert doppelt.

(Foto: REUTERS)

Lesen: new (l.) und old school (r.)

Lesen: new (l.) und old school (r.)

(Foto: REUTERS)

Das US-Justizministerium durchleuchtet seit Monaten den Markt der E-Books. Nun droht Apple Ärger wegen der Preise in seiner US-amerikanischen E-Book-Plattform: Nach den europäischen Wettbewerbshütern nehmen auch die US-Kartellwächter das Vorgehen des iPad-Konzerns unter die Lupe. Und auch 16 Bundesstaaten mischen mit.

Kraftmeierei? Apple geht im Streit um Preise für elektronische Bücher auf Konfrontation zu den US-Wettbewerbshütern. Diese werfen dem iPad-Hersteller und fünf großen Verlagen vor, sich abgesprochen zu haben. "Wir sind der Überzeugung, dass die Kunden als Folge dieser Vereinbarung für populäre Titel Millionen Dollar zu viel gezahlt haben", erklärte US-Justizminister Eric Holder. Das Ministerium reichte deshalb Klage ein.

In einer ähnlichen Untersuchung in Europa streben Apple und die Verlage nach Angaben der EU-Kommission eine Einigung an. In den USA sind drei der Verlage unter dem Druck bereits einen Vergleich eingegangen und haben sich verpflichtet, die Preise freizugeben. Apple und zwei weitere große Verlagshäuser lassen es dagegen offenbar auf einen Prozess ankommen. Apple selbst äußerte sich nicht.

Es geht um viel Geld

Apple bekommt 30 Prozent vom Verkaufspreis eines E-Books. Je höher der Buchpreis also ist, desto mehr Geld fließt in die Kasse von Apple. Nach den Verträgen, die die Kartellwächter monieren, bestimmen die Verlage und nicht die Händler den Preis der E-Books. Nach Apple weiteten sie die Deals auf andere Anbieter aus. Im deutschen Buchmarkt gilt grundsätzlich ein ähnliches Modell mit der Buchpreisbindung.

Apple
Apple 169,01

Eine Klage in den USA hatte sich bereits angedeutet. Das Justizministerium durchleuchtet seit Monaten den Markt. Anders als in Deutschland gibt es in den USA eben keine Buchpreisbindung. Das hatte insbesondere der Onlinehändler Amazon ausgenutzt und elektronische Bücher zu Kampfpreisen angeboten - sehr zum Missfallen der Verlage, die eine Entwertung von Büchern fürchteten und zudem Probleme hatten, nun ihre gedruckten Exemplare zu guten Preisen zu verkaufen.

E-Books vs. Borders

E-Books sind Bücher, die auf elektronischen Geräten gelesen werden. Es gibt spezielle E-Book-Reader, die nur diesem einen Zweck dienen, wie der Amazon Kindle. Daneben lassen sich E-Bücher mit Geräten lesen, die auch andere Anwendungen erlauben; Hauptkonkurrenten für die klassischen E-Book-Reader sind Tabletcomputer wie das iPad von Apple.

E-Books hatten sich in den Vereinigten Staaten deutlich schneller als hierzulande durchgesetzt. Sogar eine große Buchhandelskette ging angesichts der Entwicklung pleite: Borders.

Bundesstaaten klagen auch 

Die Verlage, die nun dem US-Vergleich zugestimmt haben, sind Hachette Livre (gehört zu Lagardère), Harper Collins (News Corp.) sowie Simon & Schuster0 (CBS). Nicht zugestimmt haben nach Angaben des Justizministeriums Penguin (Pearson) sowie das Verlagshaus Macmillian, das zur deutschen Mediengruppe Georg von Holtzbrinck gehört. Gegen die beiden Verlage und Apple würde weiterhin rechtlich vorgegangen, sagte Holder.

Parallel haben die Generalstaatsanwälte von 16 US-Bundesstaaten eine eigene Klage in Texas eingereicht. "Wir wollen sicherstellen, dass der Buchmarkt wieder offen ist", sagte George Jepsen aus Connecticut. Die Generalstaatsanwälte wollen erreichen, dass die Kunden entschädigt werden. Sie bezifferten den Schaden durch die Preisabsprachen auf mehr als 100 Mio. Dollar (76 Mio. Euro).

Ärger auch in Europa

Auch die EU-Kommission ermittelt seit Dezember offiziell gegen die Verlage und Apple. Hier lautet der Verdacht ebenfalls auf Kartellbildung. Nach den Worten von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia haben allerdings Simon & Schuster, Harper Collins, Hachette Livre, die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck sowie Apple Vorschläge für eine Einigung gemacht. "Wir befinden uns momentan in fruchtbaren Diskussionen mit ihnen", erklärte Almunia.

Absprachen zum Schaden von Verbrauchern sind in der EU ebenso wie in den USA streng verboten. Die Behörden in beiden Ländern arbeiten in dem Fall zusammen. In den Vereinigten Staaten haben Kunden zudem eine der gefürchteten Sammelklagen eingereicht.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP/rts

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen