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Montag, 16. November 2009

Im Clinch mit der Netzagentur

Telekom blitzt vor Gericht ab

Die Deutsche Telekom ist vor Gericht mit einem Eilantrag gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur gescheitert.

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Das Logo der Deutschen Telekom leuchtet auf dem Dach der Zentrale des Unternehmens in Bonn.

Um ländliche Regionen besser mit schnellem Internet zu versorgen, hatte der Regulierer dem Konzern im Frühjahr auferlegt, Wettbewerber auch an so genannten Schaltverteilern auf das Netz zu lassen, die in der Regel am Ortseingang aufgebaut werden müssten. Dagegen ging die Telekom vor. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte nach Angaben der Netzagentur den Eilantrag ab.

Im Hauptsacheverfahren will sich der Dax-Konzern weiter dafür einsetzen, dass sie nicht wie bisher auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleibt. Ein Telekom-Sprecher sagte, an der Auffassung des Konzerns habe sich nichts geändert. Da die Kosten nicht in voller Höhe erstattet würden, werde die Telekom zur Subvention von Wettbewerbern gezwungen. Weiterhin gelte aber, dass die Telekom bei einem konkreten Antrag auch einen Schaltverteiler aufstellen werde.

Für die Wettbewerber bringen die neuen Schaltkästen den Vorteil, dass sie Ausbaukosten sparen können, wenn sie schnelles Internet anbieten wollen. Die Telekom-Konkurrenz-Verbände VATM und Breko begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Der Weg zur wirtschaftlichen Erschließung ländlicher Gebiete sei damit geebnet.

wne/rts

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