Wirtschaft

"Hungerlohn am Fließband" Strafanzeige gegen Daimler-Chef Zetsche

In Hamburg präsentiert Daimler-Chef Zetsche die neue S-Klasse, das Flaggschiff des Konzerns.

In Hamburg präsentiert Daimler-Chef Zetsche die neue S-Klasse, das Flaggschiff des Konzerns.

(Foto: picture alliance / dpa)

In Hamburg stellt Daimler seine neue S-Klasse vor. In Stuttgart steht der Konzernführung juristischer Ärger ins Haus: Es geht um das Thema Leiharbeit, den Vorwurf der illegalen Arbeitnehmerüberlassung und einen TV-Beitrag - mitten drin ist Daimler-Chef Zetsche. Der Konzern selbst, will von nichts wissen.

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Eine Fernsehreportage über Leiharbeiter bei Daimler sorgt bei dem Dax-Konzern für Wirbel. Der Staatsanwaltschaft Stuttgart liege eine Strafanzeige wegen des Vorwurfs der illegalen Arbeitnehmerüberlassung vor, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Konzernkreisen zufolge richtet sich die Anzeige gegen Daimler-Chef Dieter Zetsche, Daimler-Gesamtbetriebsratschef Erich Klemm und eine von Daimler beauftragte Logistikfirma. Ein Daimler-Sprecher wies die Vorwürfe zurück: "Uns liegt die Anzeige nicht vor. Wir haben davon keine Kenntnis. Selbst wenn das so wäre, würden wir das entschieden zurückweisen".

Unabhängig von der Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft Stuttgart zudem, ob es einen Anfangsverdacht für eine Straftat gibt, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. Sollte es diesen geben, werde die Behörde Ermittlungen einleiten. Sie ließ offen, wann mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen ist.

Daimler weist Vorwürfe zurück

Die ARD hatte in ihrer am Montagabend ausgestrahlten Reportage "Hungerlohn am Fließband" Daimler vorgeworfen, über Werkverträge Menschen zu beschäftigen, die von ihrem Gehalt nicht leben könnten und es deshalb mit Hartz IV aufstocken müssten. Ein Reporter habe dabei die gleichen Tätigkeiten wie die Daimler-Mitarbeiter ausgeführt und Anweisungen von Daimler-Mitarbeitern erhalten. Der Reporter packte in dem Beitrag Motorteile in Versandkisten.

Daimler wies die Vorwürfe zurück: Der Konzern beauftrage nur Dienstleistungen mit Werkverträgen, die nicht der eigenen Wertschöpfungskette entsprächen. Das seien Logistikdienstleistungen, Gebäudereinigungen oder Malerarbeiten. Die Mitarbeiter in dem betroffenen Bereich seien Facharbeiter und hätten eine entsprechende Ausbildung.

"Wir bekennen uns ohne Wenn und Aber zu den geltenden Regelungen in Bezug auf Werkverträge und den Einsatz von Fremdarbeitskräften", sagte Personalchef Wilfried Porth. "Verstöße sind für uns nicht akzeptabel." Die Einhaltung der Vorgaben werde durch Stichproben und Begehungen regelmäßig überprüft. Zu den Vorwürfen des Lohndumpings äußerte sich der Konzern nicht.

Daimler-Gesamtbetriebsratschef Klemm sagte: "Es ist für uns nicht akzeptabel, dass Menschen für 8,19 Euro bei uns auf dem Werksgelände Tätigkeiten übernehmen, die eigentlich von der Stammbelegschaft ausgeführt werden." Die Arbeitnehmerseite fordere seit langem mehr Transparenz und Mitspracherecht bei den Werksverträgen. Das müsse aber der Gesetzgeber regeln.

Den Einsatz von Leiharbeitern, die über Zeitarbeitsfirmen direkt an Daimler verliehen, hat Daimler für die Mitarbeiter in der Produktion seit 2004 in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Sie erhalten das gleiche Grundgehalt wie frisch eingestellte Facharbeiter, außerdem dürfen sie maximal acht Prozent der Belegschaft an einem Standort ausmachen. Die Arbeitnehmer bemühten sich, dass diese Regelungen auch über die Produktion hinaus ausgeweitet würden, so eine Betriebsratssprecherin.

Quelle: ntv.de, bad/rts/dpa

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