Wirtschaft

BaFin kippt Notmaßnahme Leerverkäufe wieder erlaubt

Leerverkäufe deutscher Finanzaktien wieder erlaubt.

Leerverkäufe deutscher Finanzaktien wieder erlaubt.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Hochspekulative Geschäfte mit deutschen Finanzaktien sind wieder erlaubt. Die Aufsichtsbehörde BaFin ließ das seit anderthalb Jahren geltende Verbot ungedeckter Leerverkäufe zum Montag auslaufen. Die Lage an den Finanzmärkten habe sich während der vergangenen Monate so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung der Notfallmaßnahmen verzichtet werden könne, teilte die BaFin mit. Die Behörde prüfe aber weiter die Entwicklung an den Märkten und werde bei einer Verschärfung neue Leerverkaufsregeln erlassen.

Gemeinsam mit anderen Aufsehern rund um den Globus hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im September 2008 nach dem Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers bestimmte Leerverkäufe untersagt, um die Märkte zu stabilisieren. Bei Leerverkäufen wetten Investoren wie Hedgefonds auf fallende Kurse. Sie leihen sich Aktien von anderen Anlegern, verkaufen diese Papiere und versuchen, sich anschließend billiger wieder einzudecken. Bei ungedeckten Leerverkäufen haben sich die Investoren noch nicht einmal die Papiere geliehen, was die Risiken weiter erhöht. Diese Geschäfte können den Abwärtstrend einer Aktie drastisch beschleunigen.

Das BaFin-Verbot bezog sich auf den Handel mit elf deutschen Finanzwerten wie die Aktien von Deutscher Bank, Commerzbank, Postbank, Deutscher Börse und Allianz. 

Quelle: ntv.de, rts

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