Wirtschaft

Kein Gutachter für Bund mehr Kieler IfW fliegt raus

Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) ist eine Institution unter den Wirtschaftsinstituten und seit mehr als 60 Jahren Konjunkturgutachter für die Bundesregierung. Und nun das: Den Platz der Kieler nimmt das Berliner DIW ein. Ging es um die Qualität oder eher um Geld?

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) wird erstmals seit mehr als 60 Jahren nicht mehr an den Frühjahrs- und Herbstgutachten der Bundesregierung mitwirken. Für die Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2013 bis Frühjahr 2016 habe das Konsortium mit dem Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) keinen Zuschlag erhalten, teilte das IfW mit.

Den Platz räumen muss das IfW für das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW, Berlin), das vor sechs Jahren aus dem Kreis der Gutachter geflogen war. "Es ist bedauerlich, aber wir nehmen es sportlich", sagte der Leiter des Prognose-Zentrums, Joachim Scheide. Er hoffe, dass das Kieler Institut 2016 wieder dabei sein wird.

Die Frühjahrs- und Herbstgutachten der Bundesregierung gelten als die wichtigsten Konjunkturprognosen. An ihnen mitzuwirken bringt den Forschungsinstituten viel Renommee. Seit dem ersten Gutachten 1950 saßen die Kieler mit am Tisch, die jetzige Schlappe muss schmerzen. Scheide gibt sich jedoch zuversichtlich: "Es ist ein Nachteil, aber das Renommee des Instituts insgesamt wird darunter nicht leiden", sagte er.

Wirtschaftsministerium mauert

Das Scheitern des Kiel-Mannheimer-Konsortiums habe keineswegs an der Qualität des Angebots gelegen, teilte das IfW mit. Die habe auf einem hohen Niveau gelegen. "Dies wird vom Auftraggeber bestätigt. Ausschlaggebend für die Absage ist der zu hohe Preis." Den Preisanstieg gegenüber dem vormaligen Angebot spiegele aber im Wesentlichen die zwischenzeitlich eingetretenen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst wider.

Das DIW wollte sich nicht äußern, solange die Vergabe nicht offiziell ist. Auch das Bundeswirtschaftsministerium wollte inhaltlich nicht Stellung nehmen. Es teilte auf Nachfrage nur mit, dass das Vergabeverfahren unter anderem wegen der Widerspruchsfrist noch nicht abgeschlossen sei. "Die Bieter haben Anspruch auf Vertrauensschutz. Deshalb hat der Auftraggeber bis zum Abschluss des Verfahrens strenge Vertraulichkeit zu wahren", sagte eine Sprecherin.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen