Wirtschaft

Vertrauliches aus dem Bundestag Gutachten warnt vor Euro-Schirm

Verstößt der ESM gegen das Grundgesetz?

Verstößt der ESM gegen das Grundgesetz?

(Foto: REUTERS)

Ein vertrauliches Gutachten aus dem Bundestag warnt die Parlamentarier vor gewaltigen Risiken durch den künftigen Euro-Rettungsschirm ESM. Die darin vorgesehenen Bürgschaften könnten Deutschland und damit die Steuerzahler schlimmstenfalls mit Summen in dreistelliger Milliardenhöhe belasten, heißt es.

Blick in den großen Plenarsaal im Reichstagsgebäude: Am Wochenende bleibt der Bundesadler allein mit den Besuchergruppen (Archivbild).

Blick in den großen Plenarsaal im Reichstagsgebäude: Am Wochenende bleibt der Bundesadler allein mit den Besuchergruppen (Archivbild).

(Foto: REUTERS)

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung enorme Risiken beim geplanten Euro-Rettungsschirm (ESM). Deutschland übernehme so weitreichende Garantien in Form von Bürgschaften, dass diese "bei maximaler Inanspruchnahme einen dreistelligen Milliardenbetrag erreichen können", zitiert die "Bild"-Zeitung aus einem vertraulichen Gutachten. In dem Dokument werde die Gefahr von "Nachschusspflichten" beschrieben, wenn Mitgliedstaaten ihren Zahlungspflichten nicht nachkämen. .

Nach Einschätzung der Experten könnte die jetzige Ausgestaltung des Rettungsmechanismus gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz verstoßen. Damit wäre die gesamte Konstruktion verfassungswidrig. Die Finanzierung des Rettungsschirms war in langwierigen Verhandlungen zwischen den Hauptstädten der europäischen Schwergewichte ausgehandelt worden.

Dem Bericht zufolge schlagen die Wissenschaftler dem Bundestag in ihrer zehnseitigen Expertise vor, dass in den völkerrechtlichen Vertrag gesetzliche Regelungen für eine Begrenzung der deutschen Beteiligung aufgenommen werden müssten. Das Gutachten mache deutlich, dass Bürgschaften von heute schnell zu den Schulden von morgen werden könnten, schreibt das Blatt. Angefordert habe das Gutachten der CDU-Haushaltsexperte Norbert Brackmann.

Der ESM soll den derzeitigen Rettungsschirm für in Not geratene Euro-Länder ab 2013 ersetzen. Der Fonds umfasst 700 Mrd. Euro - 80 Mrd. Euro zahlen die Länder bar ein, der Rest wird mit Garantien und abrufbarem Kapital gedeckt. Auf Deutschland entfallen den bisherigen Plänen zufolge 21,7 Mrd. Euro an Bareinzahlungen. Deutschland haftet mit einem Betrag von bis zu 190 Mrd. Euro. Der EU-Gipfel hatte die Ausgestaltung des dauerhaften Rettungsschirms politisch Ende März beschlossen. Mit dem gewaltigen Volumen des Fonds sollten die Zweifel an den Finanzmärkten hinsichtlich der Handlungsfähigkeit des Rettungsschirms ausgeräumt werden. Zumindest theoretisch wäre es mit dem neuen ESM und der Bürgschaftskonstruktion auch möglich, neben Griechenland, Irland und Portugal weiteren Schuldenstaaten finanziell unter die Arme zu greifen.

Die EU-Finanzminister treten zusammen

Die Euro-Staaten verhandeln derzeit über die Regeln, wie der dauerhafte Rettungsschirm für angeschlagene Mitgliedsländer ab Mitte 2013 funktionieren soll. Dabei muss Deutschland weiter um die Einbeziehung privater Gläubiger an künftigen Krisenlösungen kämpfen. In dem jüngsten Entwurf für den völkerrechtlichen ESM-Vertrag soll es angeblich zwar einen Passus geben, der Haftungsklauseln für alle neuen Staatsanleihen der Euro-Länder ab Mitte 2013 vorsehe. Allerdings habe die Leitung der Euro-Gruppe diesen Paragraphen nach etlichen Konsultationsrunden mit den 17 Euro-Regierungen ausdrücklich auf "strittig" gestellt, berichtete die Nachrichtenagentur Reuters. Am kommenden Montag werden nun die Euro-Finanzminister über den Text verhandeln. Eine Einigung wird erst im Juni erwartet.

In den Verhandlungen will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich der ESM auf keinen Fall verselbständigt. In dessen Verwaltungsrat haben die Euro-Länder mit einer laxeren Finanzpolitik Beobachtern zufolge die Mehrheit. Deshalb ist etwa bei der Aktivierung von Hilfen Einstimmigkeit vorgesehen.

Die nun anstehende völkerrechtliche Vereinbarung ist deshalb so wichtig, weil sie die exakte Funktionsweise des ESM regelt. Deutschland hatte zum Beispiel etwa darauf bestanden, dass der ESM keine Staatsanleihen am Sekundärmarkt aufkaufen darf, wo die Schuldverschreibungen nach ihrer Ausgabe von Banken gehandelt werden. Ein Eingriff in den Sekundärmarkt würde aus deutscher Sicht die Preisbildung verfälschen und damit Risiken verdecken.

Große Bedenken in der Bevölkerung

Als wichtigsten Punkt für die innenpolitische Akzeptanz des ESM in Deutschland beschreiben Beobachter die Möglichkeit, im Falle einer Insolvenz die Lasten nicht nur die Steuerzahler, sondern auch die privaten Investoren tragen zu lassen. Der Bundestag muss dem ESM-Vertrag im Herbst zustimmen. Im Zuge der Einigung auf die Eckpunkte der Finanzierung hatten Parlamentarier Kanzlerin Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgeworfen, weitreichende Zugeständnisse am Bundestag vorbei gemacht zu haben.

Vor allem SPD und Grüne kritisieren die Bundesregierung zudem, dass sie nicht strengere Regeln durchgesetzt habe. Union und FDP betonen ihrerseits, dass sie angesichts der Bedeutung des ESM eine fraktionsübergreifende Zustimmung im Bundestag suchen. Das Kanzleramt erfüllt deshalb nun auch die Forderung der SPD, den Fraktionen den Entwurf des ESM-Vertrages zukommen zu lassen. Dies soll kommende Woche geschehen.

Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte in der Debatte über die Portugal-Hilfen darauf verwiesen, man werde darauf pochen, im Insolvenzfall eines Euro-Staates künftig auch Privatinvestoren mit heranzuziehen. Dabei stoße man aber auf Widerstand. Dazu passt die Bemerkung eines EU-Diplomaten, dass nur Deutschland Debatten über den ESM-Vertrag aufwerfe.

Freie Fahrt für den Finanzmarkt?

Die Bundesregierung sei offenbar nicht zufrieden damit, dass über die Beteiligung privater Gläubiger nur von Fall zu Fall entschieden werde und sie nicht per se vorgesehen sei. Die fallweise Entscheidung hatten die EU-Staats- und Regierungschefs einschließlich Merkel allerdings schon beim Dezember-Gipfel vereinbart. Vor einem Automatismus für die Gläubigerbeteiligung hatte vor allem die Europäische Zentralbank (EZB) gewarnt, weil sich die Situation für die Krisenländer immer weiter verschlechterte, sobald die von Deutschland forcierte Diskussion über Gläubigerbeteiligung aufkam.

FDP stimmt für Rettungsschirm

Der FDP-Parteitag sprach sich, wie von der Parteispitze gewünscht, mit großer Mehrheit für die Zustimmung zum Euro-Rettungsschirm aus. Ein Ausstieg Deutschlands aus dem künftigen Euro-Rettungsschirm war zuvor mit Zweidrittelmehrheit abgelehnt worden. Der entsprechende Antrag einer Gruppe um den FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler erhielt lediglich 173 Ja-Stimmen. 349 Delegierte votierten gegen den Antrag. Darin wurde auch gefordert, für Staaten, die die Stabilitätskriterien nicht festhalten, einen Austritt aus der Euro-Zone vorzubereiten.

Quelle: ntv.de, mmo/dpa/rts

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