Wirtschaft

Gebietsschutz gegen Kartellrecht EU prüft Pay-TV-Auflagen

Alles so schön bunt hier: Im Pay-TV gelten TV-Rechte mitunter nur bis zur nächsten Landesgrenze.

Alles so schön bunt hier: Im Pay-TV gelten TV-Rechte mitunter nur bis zur nächsten Landesgrenze.

(Foto: picture alliance / dpa)

Darf ein Filmstudio einem Bezahlsender die Ausstrahlung von Blockbustern in einem bestimmten Land verbieten? Das wollen die europäischen Wettbewerbshüter in den kommenden Monaten untersuchen. Die Entscheidung betrifft unter anderem auch Sky Deutschland.

Die EU-Kommission nimmt die Vereinbarungen zwischen den großen US-Filmstudios und den größten europäischen Bezahlfernsehsendern unter die Lupe. Die Wettbewerbshüter leiteten dazu ein förmliches Kartellverfahren ein. Zu den Betroffenen gehört auch Sky Deutschland, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.

Bei der nun anstehenden Prüfung geht es in erster Linie um die Frage, ob die Filmstudios ihre Lizenzen zur Ausstrahlung von Filmen und anderen audiovisuellen Produkten auf bestimmte Gebiete beschränken dürfen. Erwirbt zum Beispiel ein europäischer Bezahlsender von einem US-Studio das Recht an der Ausstrahlung eines Films, gilt dies bislang nur für jenen EU-Staat, von dem aus der Lizenznehmer seine Inhalte ausstrahlt. Eine europaweite Ausstrahlung ist in den Verträgen der US-Rechteinhaber in der Regel nicht vorgesehen.

"Die Kommission wird insbesondere untersuchen, ob diese Bestimmungen die Sender daran hindern, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten, zum Beispiel weil sie diese dazu anhalten, potenzielle Kunden aus anderen Mitgliedstaaten abzulehnen oder den grenzüberschreitenden Zugang zu ihren Diensten zu blockieren", erklärte die EU-Kommission.

Knebelverträge der Studios?

Geprüft wird neben der Handhabung der Lizenzvorgaben bei Sky Deutschland insbesondere auch das Geschäftsgebaren der großen Hollywood-Studios Twentieth Century Fox, Warner Bros, Sony Pictures, Paramount Pictures sowie von Bezahlsendern wie BSkyB in Großbritannien, Canal Plus in Frankreich oder Sky Italia.

Die Brüsseler Wettbewerbsexperten wollen untersuchen, ob bestimmte Bestimmungen zur Satellitenübertragung und zum Online-Streaming in Lizenzvereinbarungen zwischen den US-Filmstudios und den europäischen Pay-TV-Sendern, die den Sendern einen "absoluten Gebietsschutz" einräumen, gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die Kommission betonte, die Einleitung des Verfahrens bedeute bisher lediglich, dass die Sachlage eingehender untersuchen werden soll. Ob, und wann Pay-TV-Kunden mit einer Entscheidung rechnen können, blieb zunächst offen.

Quelle: ntv.de, jwu/DJ/rts/AFP

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